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   VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450   

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https://dejure.org/2020,33257
VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450 (https://dejure.org/2020,33257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.11.2020 - 10 CS 20.2450 (https://dejure.org/2020,33257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. November 2020 - 10 CS 20.2450 (https://dejure.org/2020,33257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Versammlungsverbot einer Querdenker-Versammlung - Beschränkungen der Versammlung zur Gefahrenabwehr ungeeignet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (hierzu und zum Folgenden zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).

    Selbst wenn man die Versammlungsteilnehmer als Nichtstörer ansehen wollte, wäre ihre Inanspruchnahme aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich gerechtfertigt, da ein Vorgehen gegen Störer vorliegend nicht gleichermaßen möglich bzw. erfolgsversprechend ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 37 f.; BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2064

    Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Das RKI, dem der Gesetzgeber im Bereich des vorbeugenden Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (§ 4 IfSG; vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - Rn. 25 m.w.N.), schätze die Lage in Deutschland auch in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zu Covid-19 als sehr ernst und dynamisch ein.

    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994

    Zuschauerverbot für Sportveranstaltungen wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Vielmehr erscheint die Gesamtbewertung durch das RKI, die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei weiterhin hoch, für Risikogruppen sehr hoch, nachvollziehbar und plausibel (vgl. zuletzt auch BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 10 CE 20.1236

    Keine Versammlung mit 10.000 Teilnehmern wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Versammlungen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher und für den Veranstalter wird es somit immer schwieriger, auf die Einhaltung der Auflagen hinzuwirken, so dass eine ausreichende Ordnerzahl zur Verfügung stehen muss (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 10 CE 20.1291 - juris 9; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Damit konkretisiert § 7 Abs. 1 BayIfSMV die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestands- wie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Damit konkretisiert § 7 Abs. 1 BayIfSMV die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestands- wie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Die Antragsgegnerin hat unter Angabe konkreter Anhaltspunkte schlüssig darlegt, dass bezüglich des Mottos sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zwischen den vergangenen Versammlungen und der jetzt geplanten Versammlung bestehen (vgl. zu diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Heranziehung von Erkenntnissen von früheren Versammlungen BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20

    Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Es ist bereits fraglich, ob die an herkömmliche Gefahrbegriffe des allgemeinen Sicherheitsrechts anknüpfende Unterscheidung von Störern und Nichtstörern ohne Weiteres auf behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie anwendbar sind, da die Gefahr nicht von einzelnen Personen als solchen, sondern von deren Zusammenkommen in einer Versammlung ausgeht (vgl. zu § 28 Abs. 1 IfSG BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 36; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 60; zweifelnd auch VGH BW, B.v. 25.6.2020 - 1 S 1739/20 - juris Rn. 26; ebenso BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2064 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103

    Versammlungsverbot aufgrund von Infektionsgefahren

    Auszug aus VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
    Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-lndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet München der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19;

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • VGH Bayern, 29.05.2020 - 10 CE 20.1291

    Ausnahmegenehmigung für Versammlung mit 10.000 Teilnehmern -

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20

    Eilanträge gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleiben ohne Erfolg -

    Zweck einer Versammlung ist zudem die gemeinsame Meinungskundgabe, die durch Unterhaltungen und gemeinsames Rufen ein erhöhtes Risiko für Tröpfcheninfektionen mit sich bringt (BayVGH, Beschl. v. 1.11.2020, - 10 Cs 20.2450 - NdsOVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 11 Me 139/20 - juris Rn. 27 ff.; OVG Rh-Pflz., Beschl. v. 6.7.2020 - 6 B 10669/20 -, juris).
  • VG München, 02.05.2023 - M 10 K 20.5541

    Versammlungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des VGH vom 1. November 2020 zurückgewiesen (10 CS 20.2450 - juris).

    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Ausführungen im streitgegenständlichen Bescheid sowie im Beschluss des VGH vom 1. November 2020 (10 CS 20.2450 - juris Rn. 14 ff) verwiesen, zumal der Kläger zur Begründung seiner Klage ergänzend nichts vorgetragen hat.

  • VG Neustadt, 20.11.2020 - 5 L 1030/20

    Untersagung einer "Querdenker"-Versammlung; aufschiebende Wirkung eines

    Auch stationäre Versammlungen sind allerdings gekennzeichnet durch ein dynamisches Geschehen, bei dem es zu zahlreichen Bewegungen von Teilnehmern und Kontakten zwischen den Teilnehmern und anderen Personen kommt, denn Zweck einer Versammlung ist gerade die gemeinsame Meinungskundgabe, die durch Unterhaltungen und gemeinsames Rufen zwangsläufig ein erhöhtes Risiko für Tröpfcheninfektionen mit sich bringt (s. Bay. VGH, Beschluss vom 1. November 2020 - 10 Cs 20.2450 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 11 Me 139/20 -, Rn. 27 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 6 B 10669/20 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2583

    Versammlungsverbot täglicher "Querdenker"-Versammlungen (Sammelanmeldung) -

    Soweit der Antragsteller das Vorliegen einer Gefahrenlage bestreitet, nimmt der Senat Bezug auf seine Entscheidungen vom 1. November 2020 (10 CS 20.2449 bzw. 10 CS 20.2450), die den Beteiligten bekannt sind und deren Erwägungen auch für den vorliegenden Fall gelten.
  • VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610

    (Keine) Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht,

    In beiden Eilverfahren ergingen Entscheidungen beider Rechtszüge (vgl. insoweit VG München, B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5546; B.v. 31.10.2020 - M 13 S 20.5551; VGH München, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - sowie B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2450).
  • VGH Bayern, 07.11.2020 - 10 CS 20.2582

    Verbot einer "Querdenker"-Versammlung - Rechtsschutzbedürfnis für

    Soweit der Antragsteller das Vorliegen einer Gefahrenlage bestreitet, nimmt der Senat zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen und mit Blick auf die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens Bezug auf seine Entscheidungen vom 1. November 2020 (10 CS 20.2449 bzw. 10 CS 20.2450), die den Beteiligten bekannt sind und deren Erwägungen auch für den vorliegenden Fall gelten.
  • VG München, 06.11.2020 - M 13 S 20.5689

    Infektionsschutzrechtliche Versammlungsuntersagung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung 1. November 2020 (Az. 10 CS 20.2450) zu einer mit einem nahezu identischen Hygienekonzept für den 1. November 2020 in München angezeigten "Querdenker"-Versammlung Folgendes ausgeführt (Rn. 16 f.):.
  • VG München, 06.11.2020 - M 13 S 20.5656

    Infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. November 2020 (Az. 10 CS 20.2450) zu einer mit einem nahezu identischen Hygienekonzept für den 1. November 2020 in München angezeigten "Querdenker"-Versammlung Folgendes ausgeführt (Rn. 16 f.):.
  • VG Ansbach, 31.12.2020 - AN 18 E 20.02921

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine

    So schätzt das Robert-Koch-Institut, dem der Gesetzgeber nach § 4 IfSG im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht einräumt (vgl. BayVGH, B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20-2450 - BeckRS 2020, 30369), die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch das Virus insgesamt als sehr hoch ein (Stand 30. Dezember 2020).
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