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   VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27   

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https://dejure.org/1999,16910
VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27 (https://dejure.org/1999,16910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.1999 - 10 CS 99.27 (https://dejure.org/1999,16910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 (https://dejure.org/1999,16910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • uni-speyer.de PDF

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • VG Würzburg, 28.07.2020 - W 3 S 20.894

    Streit um eine Inobhutnahme

    Die Begründungspflicht soll unter anderem der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen ("Warnfunktion"), ob tatsächlich ein besonderes Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (BayVGH, B.v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl. 1999, 465).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Das Verwaltungsgericht weist zwar zu Recht darauf hin, dass die Begründung besondere, auf den Einzelfall bezogene konkrete Gründe erfordert, welche die anordnende Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen; dies bezweckt unter anderem, der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen zu führen und sie zu veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen (Warnfunktion), ob wirklich ein besonderes öffentliches - oder auch privates - Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (BayVGH, B.v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl 1999, 465).
  • VG München, 24.10.2016 - M 17 S 16.3964

    Anordnung der Entfernung und Verwertung bzw. Beseitigung von auf Freifläche

    Die Begründung soll der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen ("Warnfunktion"), ob tatsächlich ein besonderes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (BayVGH, B. v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl. 1999, 465; VG Würzburg B. v. 22.5.2013 - W 4 S 13.327 - juris Rn. 24).
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