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   ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16   

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ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16 (https://dejure.org/2016,65311)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2016 - 10 Ca 106/16 (https://dejure.org/2016,65311)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 10 Ca 106/16 (https://dejure.org/2016,65311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 258 ZPO, § 305 ff BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 310 Abs 4 BGB, § 315 BGB
    Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anpassung Gesamtversorgungszusage - unwirksame Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. nur BAG, Urteil v. 8.12.2015, 3 AZR 267/14, Rn 22, juris).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16
    Nach dem in § 139 BGB verankerten Rechtsgedanken sowie nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führt die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nur dann zur Unwirksamkeit der übrigen Regelungen, wenn diese ohne die unwirksamen Teile der Betriebsvereinbarung keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (vgl. nur BAG, Beschluss v. 21.01.2003, 1 ABR 9/02, juris).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16
    Hierbei muss im Rahmen von § 258 ZPO im Gegensatz zu § 259 ZPO nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, Urteil v. 19.7.2016, 3 AZR 141/15, Rn 12, juris).
  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 102/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.10.2016 (10 Ca 106/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Oktober 2016, Az.: 10 Ca 106/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16

    Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage -

    Die Kammer schließt sich den überzeugenden Ausführungen der 10. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil v. 7.10.2016, 10 Ca 106/16, welches dieselbe Anpassungsentscheidung zum Versorgungswerk der Beklagten betraf) an.
  • ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 178/16

    Betriebliches Versorgungswerk - BVW - Höhe Anpassung Versorgungsbezüge

    Die Kammer schließt sich den überzeugenden Ausführungen der 10. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil v. 7.10.2016, 10 Ca 106/16, welches dieselbe Anpassungsentscheidung zum Versorgungswerk der Beklagten betraf) an.
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