Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 05.04.2007 - 10 Ca 14/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.04.2007 - 10 Ca 14/06
- ArbG Koblenz, 20.08.2007 - 10 Ca 14/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2007 - 9 Ta 224/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07
- BAG, 20.08.2009 - 2 AZN 77/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal …
Das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.04.2007, Az: 10 Ca 14/06, wird teilweise abgeändert: Die Klage wird hinsichtlich der Ansprüche des Klägers, die Gegenstand des Tenors zu 1. und 2. sowie 4. bis 9. und 11. bis 19. des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.04.2007, Az: 10 Ca 14/06 sind, abgewiesen.Zur Darstellung des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird im Übrigen Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5.4.2007, Az. 10 Ca 14/06 (Bl. 711-736 d.A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.04.2007 - 10 Ca 14/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen; 2. hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1): Festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 23.10.2007 seine Beendigung gefunden hat.
Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 20.08.2007 - 10 Ca 14/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.04.2007 - 10 Ca 14/06
- ArbG Koblenz, 20.08.2007 - 10 Ca 14/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2007 - 9 Ta 224/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07
- BAG, 20.08.2009 - 2 AZN 77/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2007 - 9 Ta 224/07
Zwangsvollstreckung: Zurückweisung bei Unbestimmtheit des Titels
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.08.2007, Az.: 10 Ca 14/06 wird abgeändert:.Der Antrag des Klägers, zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.04.2007, Az.: 10 Ca 14/06 erfolgten Verurteilung zur Weiterbeschäftigung des Klägers Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft festzusetzen, wird zurückgewiesen.
Mit am 05. April 2007 verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz im Verfahren 10 Ca 14/06 gab das Arbeitsgericht der gegen die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 29. Februar 2005 gerichteten Kündigungsschutzklage des Klägers statt und verurteilte den Beklagten gemäß Ziffer 2 des Tenors des genannten Urteils zur Weiterbeschäftigung des Klägers "zu den bisherigen Bedingungen".
den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20. August 2007 - 10 Ca 14/06 - abzuändern und den Antrag des Klägers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. Anordnung von Zwangshaft zurückzuweisen.