Rechtsprechung
ArbG Mainz, 21.05.2003 - 10 Ca 1475/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,38757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.05.2003 - 10 Ca 1475/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - 9 Sa 974/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - 9 Sa 974/03
Schadensersatz nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei …
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.05.2003, Az.: 10 Ca 1475/02 werden zurückgewiesen.aufgrund der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.05.2003, Az.: 10 Ca 1475/02 insoweit abzuändern, als die Widerklage in Höhe von 2.488,38 EUR abgewiesen worden ist und den Kläger zu verurteilen, an die Beklagte weitere 2.488,38 EUR nebst 5% über den Basiszinssatz seit 04.12.2001 zu zahlen.