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ArbG Mainz, 20.12.2004 - 10 Ca 182/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.12.2004 - 10 Ca 182/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05
Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers; …
Mit Urteil vom 20.12.2004 (Az.: 10 Ca 182/04) hat das Arbeitsgericht Mainz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose noch durch die fristgerechte Kündigung aufgelöst worden ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.12.2004 - 10 Ca 182/04 - wird zurückgewiesen.