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   ArbG Mainz, 20.12.2004 - 10 Ca 182/04   

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ArbG Mainz, 20.12.2004 - 10 Ca 182/04 (https://dejure.org/2004,32990)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20.12.2004 - 10 Ca 182/04 (https://dejure.org/2004,32990)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 10 Ca 182/04 (https://dejure.org/2004,32990)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05

    Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers;

    Mit Urteil vom 20.12.2004 (Az.: 10 Ca 182/04) hat das Arbeitsgericht Mainz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose noch durch die fristgerechte Kündigung aufgelöst worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.12.2004 - 10 Ca 182/04 - wird zurückgewiesen.
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