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   ArbG Darmstadt, 08.12.2011 - 10 Ca 217/11   

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https://dejure.org/2011,71888
ArbG Darmstadt, 08.12.2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,71888)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 08.12.2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,71888)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,71888)
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Wird zitiert von ... (88)

  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 285/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, abgeändert.

    Das Arbeitsgericht Darmstadt hat durch am 08. Dezember 2011 verkündetes Urteil, 10 Ca 217/11, der Klage im Hauptantrag stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 200, 00 EUR netto nebst Zinsen an den Kläger verurteilt sowie die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 286/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Das Arbeitsgericht Darmstadt hat durch am 08. Dezember 2011 verkündetes Urteil, 10 Ca 217/11, der Klage im Hauptantrag stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 200, 00 EUR netto nebst Zinsen an den Kläger verurteilt sowie die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 287/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Das Arbeitsgericht Darmstadt hat durch am 08. Dezember 2011 verkündetes Urteil, 10 Ca 217/11, der Klage im Hauptantrag stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 200, 00 EUR netto nebst Zinsen an den Kläger verurteilt sowie die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2011, 10 Ca 217/11, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

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   ArbG Ludwigshafen, 08.06.2011 - 10 Ca 217/11   

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https://dejure.org/2011,50251
ArbG Ludwigshafen, 08.06.2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,50251)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 08.06.2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,50251)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 10 Ca 217/11 (https://dejure.org/2011,50251)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 389/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft - Sachgrund der Vertretung -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 8. Juni 2011, Az.: 10 Ca 217/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt zweitinstanzlich: Das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein, Az.: 10 Ca 217/11, vom 08.06.2011, zugestellt am 24.06.2011, wird abgeändert.

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