Weitere Entscheidung unten: ArbG Mainz, 24.01.2008

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   ArbG Mainz, 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07   

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https://dejure.org/2007,90365
ArbG Mainz, 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2007,90365)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2007,90365)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2007,90365)
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ArbG Mainz, 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2008,70377)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2008,70377)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 10 Ca 2323/07 (https://dejure.org/2008,70377)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 17/08

    Zu den Voraussetzungen für die Wertung der Eingabe einer nicht vertretenen Partei

    Die Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts Mainz (Beschluss vom 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 -) und die richterliche Vorlage-Verfügung vom 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 - werden aufgehoben.

    Mit dem Beschluss vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 - entschied das Arbeitsgericht, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichtes im Verfahren - 10 Ca 2323/07 - zu tragen hat.

    Der Beschluss vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 - wurde dem Kläger am 28.12.2007 zugestellt (Zustellungsnachweis Bl. 125a R d.A.).

    Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 - half das Arbeitsgericht der "Beschwerde des Klägers" nicht ab.

    Im Tenor des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 24.01.2008 - 10 Ca 2323/07 - wird die dort angenommene "Beschwerde" (auch) nicht näher bezeichnet.

    Dies gilt zumindest dann, wenn die Partei - wie hier der Kläger gemäß der Rechtsmittelbelehrung auf S. 2 des Beschlusses vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 - - ordnungsgemäß über das in Betracht kommende Rechtsmittel (- hier: "sofortige Beschwerde" -) belehrt worden ist.

    Dies wiederum folgt daraus, dass eine etwaige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 - erfolglos im Sinne des § 97 Abs. 1 ZPO wäre.

    Da sich nach all dem nicht feststellen lässt, dass es sich bei den eben behandelten Eingaben um eine Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 20.12.2007 - 10 Ca 2323/07 - handelt, war eine Vorlage gemäß § 572 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 ZPO nicht veranlasst.

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