Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 08.11.2002 - 10 Ca 2568/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 08.11.2002 - 10 Ca 2568/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2003 - 8 Sa 1305/02
Versorgungszusage - Lebensversicherung - Insolvenz
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgericht Koblenz vom 08.11.2002 - Az.: 10 Ca 2568/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Arbeitsgerichts vom 08.11.2002 - Az.: 10 Ca 2568/02 - (Bl. 79 -80) einschließlich der vorgelegten Unterlagen gemäß § 540 ZPO Bezug genommen.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes Koblenz vom 08.11.2002,Az.: 10 Ca 2568/02, wird aufgehoben.
Das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Urteil vom 08.11.2002 - Az.: 10 Ca 2568/02 - zutreffend darauf erkannt, dass die Klägerin gegen den Beklagten kein Recht nach § 47 InsO auf Aussonderung der bei der B Lebensversicherungs AG als Rechtsvorgängerin der R -Versicherung abgeschlossenen Lebensversicherung hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 499/04
Lebensversicherung, Widerruf des Bezugsrechts durch Insolvenzverwalter, …
Eine von der Beklagten im Verfahren 10 Ca 2568/02 gegen den Insolvenzverwalter erhobene Klage auf Aussonderung wurde abgewiesen.