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ArbG Frankfurt/Main, 21.08.2012 - 10 Ca 2954/12 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 2012 - 10 Ca 2954/12 (https://dejure.org/2012,54850)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 21.08.2012 - 10 Ca 2954/12
- LAG Hessen, 05.07.2013 - 3 Sa 1396/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 05.07.2013 - 3 Sa 1396/12
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsbedingte Kündigung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2012 - Az.: 10 Ca 2954/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Wegen des gesamten weiteren unstreitigen Sachverhaltes, des streitigen Vortrags der Parteien im ersten Rechtzug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 21. August 2012 - 10 Ca 2954/12 - gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Seite 2-14 des Urteils, Bl. 149-155 d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. August 2012 - 10 Ca 2954/12 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27. März 2012 nicht aufgelöst wurde.
- VGH Hessen, 09.09.2014 - 10 A 107/14
Keine Zulassung der Berufung gegen Kündigungszustimmung wegen fehlender …
Das Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2013 - 3 Sa 1396/12 -, mit dem es die Berufung der Klägerin gegen das ihre Klage die hiesige Beigeladene abweisende Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 21. August 2012 - 10 Ca 2954/12 - zurückgewiesen hat, ausgeführt, die dortige Beklagte (hiesige Beigeladene) habe dargelegt, dass die Klägerin mit den fraglichen Mitarbeitern nicht vergleichbar sei, weil sie nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfüge.