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   ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15   

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https://dejure.org/2015,26739
ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15 (https://dejure.org/2015,26739)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15 (https://dejure.org/2015,26739)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 10 Ca 4027/15 (https://dejure.org/2015,26739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Diskriminierung wegen der Behinderung; Darlegungs- und Beweislast, Indizien; Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Diskriminierung wegen der Behinderung; Darlegungs- und Beweislast, Indizien; Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen der Behinderung - Darlegungs- und Beweislast, Indizien - Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals durch einen Beschäftigten; Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers; Entschädigung unter dem Gesichtspunkt der ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Indizien für die Diskriminierung eines Rollstuhlfahrers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Indizien für die Diskriminierung eines Rollstuhlfahrers

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rollstuhlfahrer in die Abstellkammer!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Schwerbehinderten im Kleinbetrieb

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung muss bewiesen werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Keine Entschädigung wegen behaupteter Schikanen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr § 22 AGG - Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung und Kündigung eines Schwerbehinderten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten - Fristlose Kündigung mangels Abmahnung unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (im Anschluss an BAG 14. September 1991 - 5 AZR 632/93).

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG 14. September 1991 - 5 AZR 632/93 - NZA 1995, 220; LAG München 8. Juli 2009 - 11 Sa 51/09 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 27. Mai 2008 - 5 Sa 396/07 - zitiert nach juris).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 19; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303).

    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, NZA 2011, 1027).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG 14. September 1991 - 5 AZR 632/93 - NZA 1995, 220; LAG München 8. Juli 2009 - 11 Sa 51/09 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 27. Mai 2008 - 5 Sa 396/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Als "Maßnahmen" sind sämtliche Anordnungen des Arbeitgebers, also beispielsweise Weisungen, einseitige Leistungsbestimmungen, Versetzungen und Umsetzungen zu betrachten (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 32, NZA 2009, 945; vgl. auch BT-Drucks. 16/1780 S. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 11 Sa 51/09

    Übernahme freier Mitarbeiter bei Betriebsübergang - Freistellung von der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG 14. September 1991 - 5 AZR 632/93 - NZA 1995, 220; LAG München 8. Juli 2009 - 11 Sa 51/09 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 27. Mai 2008 - 5 Sa 396/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38, NZA 2015, 734; BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65, NZA 2011, 93).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, NZA 2011, 1027).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 18, NZA 2011, 1027).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13, NZA 2013, 91 m.w.N.).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15
    § 2 Abs. 4 AGG steht dem nicht entgegen (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14, NZA 2014, 372).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2016 - 13 Sa 1165/15

    Diskriminierung eines Schwerbehinderten?

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15 - wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
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