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   ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03   

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https://dejure.org/2003,22116
ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03 (https://dejure.org/2003,22116)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03 (https://dejure.org/2003,22116)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 10 Ca 4080/03 (https://dejure.org/2003,22116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegbestimmung bei Rechtsstreit über Vereinigungsfreiheit; Recht einer Gewerkschaft, aus dem Lager des Arbeitgebers mittels von diesem zur Verfügung gestellten Einrichtungen nach außen hin gegenüber Dritten tätig zu werden; Grenze des Werberechts einer Gerwerkschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 644
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03
    Ob die hier streitige Informationstätigkeit unerlässlich ist, ist demgegenüber nicht entscheidend; dies kann allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung eine Rolle spielen (BVerfG vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92, AP Nr. 80 zu Art. 9 GG).

    Daran hat sich auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 14.11.1995 a.a.O. grundsätzlich nichts geändert (a. A. Däubler, Gewerkschaftsrechte im Betrieb, 10. Aufl. 2000, Rn. 370).

  • BAG, 14.02.1967 - 1 AZR 494/65

    Gewerkschaftsrechte - Gewerkschaftsinformation - Gewerkschaftswerbung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03
    Die Informations- und Werbetätigkeit ist Voraussetzung für den Bestand und für die Betätigung der Koalition (BAG 14.2. 1967 - 1 AZR 494/65, AP Nr. 10 zu Art. 9 GG; BAG 14.2. 1978 - 1 AZR 280/77, AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).

    Auf der Seite des Arbeitgebers sind dessen Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und dessen Hausrecht (Art. 13 GG) zu beachten (BAG vom 14.2. 1967 a.a.O.).

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03
    Die Informations- und Werbetätigkeit ist Voraussetzung für den Bestand und für die Betätigung der Koalition (BAG 14.2. 1967 - 1 AZR 494/65, AP Nr. 10 zu Art. 9 GG; BAG 14.2. 1978 - 1 AZR 280/77, AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).

    Die Gewerkschaften können nicht von der Stätte ferngehalten werden, an der sich vor allem ihre Wirkung entfalten soll (BAG vom 14.2. 1978 a.a.O.).

  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 597/85

    Gewerkschaftliche Werbung im Betrieb

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03
    Für diese Betrachtungsweise spricht auch, dass ein Arbeitgeber es grundsätzlich nicht dulden muss, dass die Gewerkschaft sich für seine Zwecke der Betriebsmittel des Arbeitgebers bedient (BAG vom 23.9. 1989 - 1 AZR 597/85, AP Nr. 45 zu Art. 9 GG).
  • LAG Köln, 22.06.1992 - 14 TaBV 17/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung beim Einsatz von Streikbrechern

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03
    Die Kammer vermag nicht der Ansicht zu folgen, welche das Verteilen von Flugblättern während der Arbeitszeit auch gegenüber Kunden zulässt (so aber ArbG Hamburg vom 30.6. 1992, ArbuR 1992, 351).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    c) das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Juli 2003 - 10 Ca 4080/03 -.
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2003 - 10 Sa 1186/03

    ..

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 ­ 10 Ca 4080/03 ­ wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2003 - 10 Sa 1186/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 - 10 Ca 4080/03 - wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
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