Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 17.01.2013 - 10 Ca 4622/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.01.2013 - 10 Ca 4622/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2013 - 10 Sa 44/13
- BAG, 21.11.2013 - 8 AZN 1043/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2013 - 10 Sa 44/13
Widerruf einer Versorgungszusage - Schadenersatz aus vorsätzlicher unerlaubter …
Auf die Berufung des Beklagten wird Ziffer 3) des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.01.2013, Az.: 10 Ca 4622/11, abgeändert und die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, dem Beklagten im Versorgungsfall Leistungen der betrieblichen.Der Beklagte beantragt zweitinstanzlich, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.01.2013, Az. 10 Ca 4622/11, teilweise abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen, die Anschlussberufung der Klägerin als unzulässig zu verwerfen bzw. zurückzuweisen.
Die Klägerin beantragt, die Berufung des Beklagten zurückzuweisen, im Wege der Anschlussberufung, ( die vorbehalten ist) , das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.01.2013, Az. 10 Ca 4622/11, teilweise abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie über den ausgeurteilten Teilbetrag von EUR 230.469,27 insgesamt EUR 254.734,80 nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2011 zu zahlen, ihr Auskunft über den Verbleib und die Verwendung der Quittungen Nr. 00.000 und 00.000 bis 00.000 aus dem Quittungsblock mit dem Nummernkreis 00.000 bis 00.000 und der Quittungen Nr. 00.000, 00.000, 00.000, 00.000 sowie 00.000 bis 00.000 aus dem Quittungsblock mit dem Nummernkreis 00.000 bis 00.000 zu erteilen, ggf. die Auskunft an Eides Statt zu versichern und solche vereinnahmten Beträge an sie auszukehren, an sie weitere EUR 4.380,91 nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.12.2010 zu zahlen.