Weitere Entscheidung unten: ArbG Düsseldorf, 14.01.2011

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   ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10   

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ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,86161)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,86161)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,86161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    Es handelt sich um eine sogenannte "Randunschärfe" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die im Rahmen der Massenerscheinung der Überleitung in das neue Vergütungssystem hinzunehmen ist (vgl. BAG 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 - Rn. 21).

    a)Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (BAG 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 - Randnr. 15, AP TVÜ § 4 Nr. 1; 13.08.2009 - 6 AZR 177/08 - Randnr. 21, AP TVöD § 5 Nr. 2).

    Das Bundesarbeitsgericht geht für die Überleitungstarifverträge im öffentlichen Dienst davon aus, dass die Tarifvertragsparteien bei dem Einstieg in die neue Entgeltordnung notwendigerweise generalisieren, pauschalieren und typisieren mussten, ohne dabei jeder Besonderheit gerecht werden zu können (vgl. BAG 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 - Randnr. 21 mwN, AP TVÜ § 4 Nr. 1).

    Allerdings sieht es das Bundesarbeitsgericht als nicht mehr von der Tarifautonomie gedeckt an, in einem einheitlichen Vergütungssystem oder in mehreren, von denselben Tarifvertragsparteien geschlossenen Tarifverträgen Arbeitnehmer, die identische Tätigkeiten verrichten, vergütungsrechtlich unterschiedlich zu behandeln (BAG 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 - Randnr. 24).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (BAG 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 - Randnr. 26, AP TVÜ § 11 Nr. 2; 17.02.2010 - 3 AZR 216/09 - Randnr. 31, Juris).

    Bei solchen typisierenden Regelungen entstehende Ungerechtigkeiten und Härten sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. bereits BAG 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 - Randnr. 26, AP TVÜ § 11 Nr. 2).

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    Bei dem c. ist auch davon auszugehen, dass es einem entsprechenden Feststellungstenor Folge leisten würde und es einer Titulierung von Zahlungsansprüchen nicht bedurfte (vgl. BAG 27.11.1986 - 8 AZR 163/84 - zu I 2 der Gründe, AP BAT § 50 Nr. 13).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    Nach der Rechtsprechung des BAG, der sich die erkennende Kammer anschließt, besteht im Hinblick auf zukünftige Leistungen kein Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 10.1.1989 - 3 AZR 308/87 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (BAG 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 - Randnr. 26, AP TVÜ § 11 Nr. 2; 17.02.2010 - 3 AZR 216/09 - Randnr. 31, Juris).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 26.07.2011 - 10 Ca 5486/10
    a)Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (BAG 17.12.2009 - 6 AZR 665/08 - Randnr. 15, AP TVÜ § 4 Nr. 1; 13.08.2009 - 6 AZR 177/08 - Randnr. 21, AP TVöD § 5 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10   

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https://dejure.org/2011,73603
ArbG Düsseldorf, 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,73603)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,73603)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 10 Ca 5486/10 (https://dejure.org/2011,73603)
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2011 - 8 Ca 5485/10

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei Überleitung von BAT in die Vergütung

    Dabei ist nach Auffassung der Kammer im Einklang mit der Rechtsauffassung der 10. Kammer des Arbeitsgerichts E. (vgl. Urteil vom 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10) und des c.es allein auf die Entgeltgruppe abzustellen.

    Soweit es durch den zweiten Änderungstarifvertrag zum TV-L tatsächlich in einzelnen Fällen - wie vorliegend von der Klägerin geltend gemacht - zu Überkompensationen gekommen ist, so ist dies nach Auffassung dieser Kammer wie auch der 10. Kammer des Arbeitsgerichts E. (vgl. Urteil vom 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10) hinzunehmen.

    Vor diesem Hintergrund ist es - wie bereits die 10. Kammer des Arbeitsgerichts E. zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 14.01.2011 10 Ca 5486/10) - ausgeschlossen, für den Fall der Unwirksamkeit der Tarifnorm wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz der Klägerin eine höhere Vergütung zuzugestehen, denn dann kämen ihr die finanziellen Folgen des Bewährungsaufstiegs doppelt zugute.

    Eine bestehende Tariflücke wäre - wie schon die 10 Kammer des Arbeitsgericht E. zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 14.01.2011 - 10 Ca 5486/10) - allenfalls dahingehend auszufüllen, dass auch der Referenzperson nur ein Höhergruppierungsgewinn in Höhe der individuellen Zulage der Klägerin in Höhe von 20, 11 EUR zustünde.

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 347/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

    1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.01.11 - Az. 10 Ca 5486/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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