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   VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05   

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VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05 (https://dejure.org/2005,35964)
VG Gießen, Entscheidung vom 26.09.2005 - 10 E 1029/05 (https://dejure.org/2005,35964)
VG Gießen, Entscheidung vom 26. September 2005 - 10 E 1029/05 (https://dejure.org/2005,35964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03

    Tierschutz - Qualzüchtung - Landente mit Haube

    Auszug aus VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05
    Mit Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) lehnte das erkennende Gericht den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab; wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 10 E 1029/05 (früher: 10 E 4971/02) und 10 G 417/03 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Diesbezüglich und zur materiellen Rechtmäßigkeit des Zuchtverbotes nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) und dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) sowie die Ausführungen und die Begründung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums D-Stadt vom 25.08.2003 ( § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend ).

  • VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03

    Zuchtverbot - Qualzucht - Haubenenten

    Auszug aus VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05
    Die gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts eingelegte und im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ergänzend und vertiefend begründete Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) zurück; wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe dieses Beschlusses verwiesen.

    Diesbezüglich und zur materiellen Rechtmäßigkeit des Zuchtverbotes nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) und dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) sowie die Ausführungen und die Begründung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums D-Stadt vom 25.08.2003 ( § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend ).

  • VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1194/06

    Entenzucht; Zuchtverbot mit Blick auf bei der Nachzucht zu erwartende erblich

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. September 2005 - 10 E 1029/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Schriftsatz vom 15. April 2005 nahm der Kläger das Verfahren wieder auf, welches dann unter dem Az.: 10 E 1029/05 geführt wurde.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. September 2005 - 10 E 1029/05 - und den Bescheid des Berufungsbeklagten vom 11. November 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Gießen vom 25. August 2003 aufzuheben.

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