Rechtsprechung
   VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 1104/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Sportwetten mit ausländischer Lizenz erlaubt

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Wettbüros brauchen keine Genehmigung für die Sportwetten-Vermittlung an konzessionierte Anbieter innerhalb der EU




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138  
    Die teilweise vertretene gegenteilige Ansicht, dass Erlaubnisse aus EU-Mitgliedstaaten als Erlaubnisse im Sinne von § 284 StGB anzusehen seien (etwa LG München vom 27.10.2003 5 Qs 41/03 NJW 2004, 171 ; vgl. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 und 10 E 872/05 ; Leipold, Die Sportwette - ein strafrechtliches Problem, NJW-Spezial 2005 / 4, 183; s.a. Redeker/Sellner/Dahs & Widmaier, Zur Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland zugelassene Veranstalter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 -Rechtsgutachten vom 26.5.2006 - Widmaier, Strafrechtliche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 für die Zeit bis zur Neuregelung des Rechts der Sportwetten, Rechtsgutachten vom 5.5.2006, Seite 15) überzeugt das erkennende Gericht nicht.

    Auch der BGH hat in Kenntnis des Gambelli-Urteils in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (Urteil vom 1.4.2004 Az. I ZR 317/01 GewArch 2004, 336 (338)) entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die europarechtlichen Grundfreiheiten nicht zur Erlaubnisfreiheit führe, sondern vielmehr bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen sei (vgl. auch OLG Köln vom 21..4.2006 Az. 6 U 145/05 ; a.A. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 , die § 284 StGB europarechtskonform dahingehend auslegen, dass die ausländische Erlaubnis gelte).

    Soweit kein ausführliches konkretes Genehmigungsverfahren vorhanden ist, wird sich der Beklagte entweder auf das allgemeine Verwaltungsrecht zurückzuziehen haben oder aber womöglich in entsprechender europarechtskonformer und erweiternder Auslegung die Regelungen im Staatslotterievertrag zur Erlaubniserteilung für gewerbliche Lotterievermittler in § 5 Abs. 3 Satz 3 (vgl. a. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 zum Aspekt europarechtskonformer Auslegungsmöglichkeiten) auch auf gewerbliche Sportwettveranstalter bzw. -vermittler anzuwenden haben.

  • VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 872/05  

    Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Sportwetten

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind die Behördenunterlagen, die Akten des Parallelverfahrens 10 E 1104/05 und des Eilverfahrens 10 G 871/05 gewesen.
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