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   VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03   

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VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03 (https://dejure.org/2004,10225)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.05.2004 - 10 E 2961/03 (https://dejure.org/2004,10225)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 10 E 2961/03 (https://dejure.org/2004,10225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 85; AuslG § 86 Nr. 2; VwVfG § 48; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Türken, Einbürgerung, Rücknahme, Exilpolitische Betätigung, Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein, PKK, ERNK, KADEK, KNK, KONGRA-GEL, KONKURD, YEK-KOM, Loyalitätserklärung, Unterstützung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Abwendung von verfassungsfeindlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Sowohl in der Türkei als auch in der Bundesrepublik Deutschland hat die PKK/ERNK in der Vergangenheit und nunmehr in ihrer Nachfolge der KADEK Bestrebungen verfolgt, die, von Gewaltbereitschaft getragen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren bzw. sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02; vgl. hierzu auch den, dem Bevollmächtigten des Klägers aus zahlreichen Asylverfahren bekannten Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2003).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist insoweit ein durch Tatsachen gestützter hinreichender Tatverdacht (Bayerischer VGH, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01 und ähnlich Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; OVG NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00).

    Die Glaubhaftmachung einer Abwendung von der Unterstützung inkriminierter Bestrebungen setzt zudem weiter voraus, dass der Einbürgerungsbewerber einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher eine durch § 86 Nr. 2 normierte Bestrebung unterstützt zu haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01).

    Wenn dagegen - wie beim Kläger - das frühere Verhalten in unglaubhafter Weise bagatellisiert wird, ist eine Glaubhaftmachung der Abwendung nur möglich, wenn sie aufgrund objektiver Gegebenheiten überwiegend wahrscheinlich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, a.a.O.), was im Falle des Klägers nicht festgestellt werden kann.

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Als "Unterstützung" ist bereits jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG objektiv vorteilhaft ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01 und ähnlich Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; OVG NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00).

    Das Ermessen des Beklagten wäre aufgrund des Vorliegens des Ausschlussgrundes nach § 86 Nr. 2 AuslG auch insoweit von vorneherein in der Weise reduziert, dass lediglich die Versagung der Einbürgerung in Betracht käme (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805), was auch bei einem grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz StAG Geltung beansprucht.

  • VG Gießen, 10.10.2003 - 10 E 5130/02

    Keine Einbürgerung bei Verdacht auf PKK-Aktivitäten

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Sowohl in der Türkei als auch in der Bundesrepublik Deutschland hat die PKK/ERNK in der Vergangenheit und nunmehr in ihrer Nachfolge der KADEK Bestrebungen verfolgt, die, von Gewaltbereitschaft getragen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren bzw. sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02; vgl. hierzu auch den, dem Bevollmächtigten des Klägers aus zahlreichen Asylverfahren bekannten Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2003).

    Ausreichend für Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Danach ist ein Ausländer auf Antrag einzubürgern, wenn er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00, betreffend eine Einbürgerung nach § 8 StAG), eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; OVG NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 609/00).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Ausreichend für Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01 und ähnlich Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747

    Auslösung der Regelungsvermutung aus § 5 Abs. 2

    Auszug aus VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03
    Ob der Kläger, wie vorgetragen, nur "einfaches Mitglied" im Deutsch-Kurdischen Freundschaftsverein e.V. Gießen gewesen ist und nur in untergeordneter Position an Demonstrationen und Veranstaltungen in Deutschland teilgenommen hat, kann insoweit dahinstehen, als sich der Kläger zum einen durch die Verbundenheit des Vereins und seiner Aktivitäten mit der PKK, deren Neben- und Nachfolgeorganisationen und deren Zielen, Zwecken und Ideologie die durch diese Vereinigungen und Organisationen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen dieser Personenvereinigungen zurechnen lassen muss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, 20 BV 02.2747 u.a.).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 Satz 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

    Dies setzt in der Regel voraus, dass eingeräumt oder zumindest nicht bestritten wird, dass zuvor zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgelegen haben; werden die früheren Anhaltspunkte abgestritten, verharmlost, bagatellisiert oder entschuldigt, so spricht dies gegen eine glaubhafte Distanzierung, VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

    Dies setzt in der Regel voraus, dass eingeräumt oder zumindest nicht bestritten wird, dass zuvor zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgelegen haben; werden die früheren Anhaltspunkte abgestritten, verharmlost, bagatellisiert oder entschuldigt, so spricht dies gegen eine glaubhafte Distanzierung, VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, juris Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 -, juris Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03 -, juris Rn. 38.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines von innerer Akzeptanz mitgetragenen kollektiven oder individuellen Lernprozesses, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung solcher Bestrebungen auszuschließen ist, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01, juris, Rn. 55; OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2006 - 3 Bf 442/03, juris, Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

    Dies setzt in der Regel voraus, dass eingeräumt oder zumindest nicht bestritten wird, dass zuvor zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgelegen haben; werden die früheren Anhaltspunkte abgestritten, verharmlost, bagatellisiert oder entschuldigt, so spricht dies gegen eine glaubhafte Distanzierung, VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03, juris, Rn. 38.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Das Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die Guerillakämpfer in der Türkei stellt sich als Vorbereitungshandlung für die Anwendung von Gewalt in der Türkei dar und gefährdet auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - VG Gießen, Urteil vom 03.05.2004 - 10 E 2961/03 - juris; Berlit aaO RdNr. 131, der auf die Hervorhebung der PKK im Gesetzgebungsverfahren hinweist).
  • VG Neustadt, 09.11.2004 - 5 K 3/04
    Sowohl die auch vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus unterstützte und finanzierte Aufrechterhaltung militärischer Kampfeinheiten im kurdischen Siedlungsgebiet insbesondere als Druckmittel gegenüber der türkischen Regierung als auch die Anmaßung eigener Strafgewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stellen aber verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne von § 86 Nr. 2 AuslG dar, indem sie zum einen auswärtige Belange der Bundesrepublik und zum anderen auch deren innere Sicherheit gefährden (vgl. so das o.g. Urteil des Bayr. VGH vom 27. Mai 2003 sowie das Urteil des VG Gießen vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03 - juris).

    Die entsprechenden Handlungen müssen dem Einbürgerungsbewerber nicht sicher nachgewiesen werden, vielmehr genügt es nach der Neufassung des § 86 Nr. 2 AuslG, dass ein tatsachengestützter hinreichender Tatverdacht besteht (vgl. das Urteil des Bayr. VGH vom 27. Mai 2003, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

    Nicht ausreichend ist hingegen bloß äußeres situationsbedingtes Unterlassen früheren Verhaltens, welches nicht die Gewähr dafür bietet, dass zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen auszuschließen ist (vgl. VG Gießen, Urt. v. 03.05.2004 - 10 E 2961/03 -, juris, Rn. 38; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, juris, Rn. 55).
  • VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358

    Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Zu nennen sind etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung der betreffenden Bestrebung, Unterstützungsaufrufe und sonstige Werbemaßnahmen, Mitgliederwerbung, die Gewährung finanzieller Unterstützung, z. B. Spendenzahlung und Spendeneinwerbung (BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - juris Rn. 32; VG Gießen U.v. 3.5.2004 - 10 E 2961/03 - juris Rn. 37).
  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

    Daneben hat die PKK durch das fortgesetzte Sammeln von Spenden in der Bundesrepublik Deutschland für die in der Türkei verbliebenen Guerillakämpfer, welches als Vorbereitungshandlung für eventuelle Gewalthandlungen in der Türkei anzusehen war, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2005, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 27.5.2003, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 4.7.2005 - 7 A 12260/04.OVG - Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 131, der in diesem Zusammenhang auf die Hervorhebung gerade der PKK im Gesetzgebungsverfahren hinweist.
  • VG Oldenburg, 19.09.2007 - 11 A 4065/05

    Amtliche Auskunft; Anbindung; Anmelder; Auskunft; Beweispflicht;

    Der Kläger war - wie unstreitig ist - seit Juni 1999 Dritter Vorsitzender des Ende 2005 aufgelösten Kurdisch-Deutschen Freundschaftsvereins O. e.V. Allein dies bietet tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass er die PKK bzw. einer ihrer Nachfolgeorganisationen unterstützt hat (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2005 - 7 A 12260/04 - juris ; VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 - 10 E 2961/03 - juris ).

    Auch das Hessische Innenministerium ist der Auffassung, dass die in der YEK-KOM bzw. KON-KURD verbundenen Vereine eng in die Strukturen der PKK/KADEK eingebunden sind (vgl. VG Gießen, Urteil vom 3. Mai 2004 a.a.O., ).

  • VG Stuttgart, 19.07.2012 - 11 K 9/12

    Einbürgerungsverfahren; ausreichende Deutschkenntnisse;

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

  • VG Gießen, 18.10.2004 - 10 E 891/04

    Ausschlussgründe für die Einbürgerung

  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 2/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • VG Neustadt, 16.11.2004 - 5 K 1895/04
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 476/20

    Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten, die im Rahmen einer sogenannten

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 5/06

    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • VG Hamburg, 06.02.2007 - 10 K 1773/06

    Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung

  • VG Stuttgart, 29.11.2012 - 11 K 849/12

    Einbürgerung und strafrechtliche Verurteilung in einem nicht rechtsstaatlichen

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03

    Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 6189/03

    D (A), Iraner, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Asylberechtigte,

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