Rechtsprechung
AnwG Köln, 09.10.2018 - 10 EV 115/15 |
Verfahrensgang
- AnwG Köln, 12.12.2016 - 2 AnwG 21/15
- AnwG Köln, 10.04.2018 - 2 AnwG 21/15
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 10 EV 115/15
- AnwG Hamm, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 10 EV 349/15
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 10 EV 365/16
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 60/17
- AnwG Köln, 06.08.2019 - 2 AnwG 21/15
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19
- BGH, 30.07.2020 - AnwSt (B) 4/20
- BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
- BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20
Wird zitiert von ... (6)
- LG Köln, 15.01.2021 - 114 Qs 100/20
Verbreitung pornographischer Schriften in Anwaltsschriftsatz
Dem - als Rechtsanwalt tätigen, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main angehörigen - Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift vom 08.04.2020 vorgeworfen, im Rahmen eines wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43b BRAO gegen ihn geführten Verfahrens vor dem Anwaltsgericht Köln (2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15) unter dem 09.09.2019 einen Schriftsatz an das Gericht versandt zu haben, der ohne diesbezügliche Anforderung mit pornographischen Fotographien versehen war.Mit dem Schriftsatz vom 09.09.2019 hat der Angeschuldigte pornographische Schriften im Sinne der genannten Vorschriften in den Machtbereich eines anderen, nämlich der Mitglieder der zur Verhandlung über das Verfahren 2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 berufenen zweiten Kammer des Anwaltsgerichts Köln und der sonst damit befassten Justizangehörigen gelangen lassen, ohne von ihnen (ausdrücklich oder konkludent) hierzu aufgefordert worden zu sein; ein mutmaßliches Einverständnis genügt - unabhängig vom Vorliegen seiner Voraussetzungen - nicht (…vgl. Lackner/Kühl, StGB, 29. Auflage 2018, § 184 Rn. 6c m. w. N.).
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar
2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 - (Pin-Up-Kalender). - LG Köln, 23.03.2017 - 24 S 22/16
Anwaltliche Werbekampagne: Nackt ist nicht mehr sachlich
In erster Instanz hat er beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm im bedingungsgemäßen Umfang der zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutz-Police-Nr. RS-V-11-0036-1268-1656 Deckungsschutz gegen die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Köln im Rechtsstreit AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 zu gewähren.
- AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16
Anspruch eines Rechtsanwalts gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf …
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm im bedingungsgemäßen Umfang der zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutz-Police-Nr. 111 Deckungsschutz gegen die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Köln im Rechtsstreit AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 zu gewähren, Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf Deckungsschutz für seine Rechtsverteidigung gegen die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Köln im Rechtsstreit AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 zu.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 33/21 In dem Anschuldigungsverfahren 2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 - legte der Kläger dem Anwaltsgericht Köln unter dem 09.09.2019 einen Schriftsatz vor, in dem unter anderem eine Reihe pornografischer Bilder (Screenshots) enthalten sind.
Der Kläger beantragt, 1. festzustellen, dass er durch seinen Schriftsatz vom 09.09.2019 (Anlage 1, Seite 12 - 27) im Verfahren Anwaltsgericht Köln, 2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 - nicht gegen seine berufsrechtlichen Pflichten nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insgesamt, insbesondere jedoch nicht nach §§ 1, 12a Abs. 1, 43, 43a Abs. 3 BRAO, verstoßen hat, 2. festzustellen, dass der Kläger durch seine Petitionsschriften zum Deutschen Bundestag vom 25.10.2020 (Anlage 4) und 16.11.2020 (Anlage 5) im Verfahren Pet 4/19/07/4512/040074 (vormals Pet 4/19/07/99999/040074) nicht gegen seine berufsrechtlichen Pflichten nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insgesamt, insbesondere jedoch nicht nach §§ 1, 12 a Abs. 1, 43, 43 a Abs. 3 BRAO verstoßen hat, 3. festzustellen, dass der Kläger durch die Weitergabe der Beschlüsse AG Köln 539 Ds 155/20 - 74 Js 26/20 - vom 14.11.2020 und LG Köln 114 Qs 100/20 - 74 Js 26/20 - vom 25.01.2021 an die Online-Datenbanken Juris und Beck-Online (gemäß Anlagen 8 - 11) zwecks dortiger Veröffentlichung vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss nicht gegen seine berufsrechtlichen Pflichten nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insgesamt, insbesondere jedoch nicht nach §§ 1, 12a Abs. 1, 43, 43a Abs. 3 BRAO verstoßen hat, 4. die Verfahrensakten- Anwaltsgericht Köln, 2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 (Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 3/19; Bundesgerichtshof, AnwSt (B) 4/20,- Amtsgericht Köln, 539 Ds 155/20 - 74 Js 26/20- Staatsanwaltschaft Köln, 74 Js 26/20- Anwaltsgerichtshof Hamm, 2 AGH 3/13zur Sachverhaltsaufklärung beizuziehen, 5. vorab gemäß § 17a Abs. 3 GVG die Zulässigkeit des Rechtswegs zur Anwaltsverwaltungsgerichtsbarkeit auszusprechen; höchst vorsorglich, im Falle der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, den Rechtsstreit zuständigkeitshalber zu verweisen.
- AG Köln, 14.11.2020 - 74 Js 539 Ds 155/20 Der Angeschuldigte, der in Brühl eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln war, übersandte unter dem 09.09.2019 im Rahmen eines gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO geführten Verfahrens vor dem für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln zuständigen Anwaltsgericht, Az.: 2 AnwG 21/15 - 10 EV 115/15 einen Schriftsatz, der mit mehreren pornographischen Fotographien, die im Internet frei verfügbar sind, versehen war.