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   AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/2014   

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https://dejure.org/2014,44784
AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/2014 (https://dejure.org/2014,44784)
AnwG Köln, Entscheidung vom 10.11.2014 - 10 EV 490/2014 (https://dejure.org/2014,44784)
AnwG Köln, Entscheidung vom 10. November 2014 - 10 EV 490/2014 (https://dejure.org/2014,44784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unsachliche Werbung mit "Dream Girls”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung des Anwalts mit Pin-Up-Kalender

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung - Anwälte dürfen keine Pin-Up-Kalender verschicken

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 b
    Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf Mandanten nicht mit Pin-Up-Kalender beglücken

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Sex sells - aber nicht bei Anwälten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pin-Up-Kalender mit leicht bekleideten jungen Frauen stellt unzulässige Werbung durch Rechtsanwalt dar - Rechtsanwalt verstößt gegen Gebot der Sachlichkeit und stellt Würde und Integrität der Rechtsanwaltschaft in Frage

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist nach Auffassung der Kammer trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff; 82, 18, 28).

    Mit dieser - neutralen und objektivierten - Stellung des Rechtsanwalts im System der Rechtspflege ist ein werbewirksamer Auftritt des Rechtsanwalts, der ein reklamehaftes Anpreisen seiner Leistung in den Vordergrund rückt, die mit der eigentlichen Leistung des Rechtsanwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen seines Mandats nichts mehr zu tun hat, unvereinbar (BVerfGE 76, 196, 207f; 82, 18, 26).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist nach Auffassung der Kammer trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff; 82, 18, 28).

    Mit dieser - neutralen und objektivierten - Stellung des Rechtsanwalts im System der Rechtspflege ist ein werbewirksamer Auftritt des Rechtsanwalts, der ein reklamehaftes Anpreisen seiner Leistung in den Vordergrund rückt, die mit der eigentlichen Leistung des Rechtsanwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen seines Mandats nichts mehr zu tun hat, unvereinbar (BVerfGE 76, 196, 207f; 82, 18, 26).

  • BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch Verbot der Angabe

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Werbemethoden, die hiernach Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich an der Erzielung eines Gewinns des Rechtsanwalts orientierten Verhaltens sind, verstoßen gegen das Gebot rein sachlicher Werbung (BVerfG Kammer, NJW 2004, 2656; 2001, 2620 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Werbemethoden, die hiernach Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich an der Erzielung eines Gewinns des Rechtsanwalts orientierten Verhaltens sind, verstoßen gegen das Gebot rein sachlicher Werbung (BVerfG Kammer, NJW 2004, 2656; 2001, 2620 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Im Interesse des rechtssuchenden Bürgers ist hiernach eine solche Werbung des Rechtsanwalts mit dem Sachlichkeitsgebot nicht mehr vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen seiner Leistung in den Vordergrund stellt und die mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen des Mandats nichts mehr zu tun hat (BVerfG NJW 2003, 2816).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14
    Das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist nach Auffassung der Kammer trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff; 82, 18, 28).
  • AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15

    Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar

    Der Antrag von Rechtsanwalt F. auf gerichtliche Entscheidung hat die erkennende Kammer gem. § 74 a BRAO durch Beschluss vom 10.11.2014 (10 EV 490/14) zurückgewiesen.

    Im Gegensatz zu dem Pin-Up-Kalender für das Jahr 2014, (Rügeverfahren, 10 EV 490/14) in dem die nackten Frauen in Farbe dargestellt waren, besteht der Pin-Up-Kalender "Women 2015" aus schwarz-weiß Fotos.

    Wie bereits in der Entscheidung vom 10.11.2014 (10 EV 490/14) zu dem "Kalender Green Girls 2014" des Angeschuldigten ausgeführt wurde, vermag die erkennende Kammer auch bei dem im Verfahren gegenständlichen Kalender keine in Form und Inhalt sachliche Unterrichtung des Mandanten über seine berufliche Tätigkeit zu erkennen.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19

    Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig

    Im Gegensatz zu einem Pin-Up-Kalender für das Jahr 2014, für den der Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer bestandskräftig eine Rüge erhalten hatte (Rügeverfahren, 10 EV 490/14) und in dem die nackten Frauen in Farbe dargestellt waren, besteht der Pin-Up-Kalender "Women 2015" aus schwarzweiß Fotos.
  • AnwG Köln, 03.02.2016 - 3 AnwG 14/15

    Fachanwaltschaften: Unzulässige Werbung mit dem Abschluss einer theoretischen

    Die Einzelheiten der Reichweite dieser Norm sind dabei umstritten und gerade in jüngerer Zeit verschiedentlich Gegenstand der Diskussion in der berufsrechtlichen Kommentarliteratur und Rechtsprechung gewesen (vgl. z.B. Henssler / Prütting , BRAO, 4. Aufl. 2014 und aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG v. 5.3.2015 - 1 BvR 3362/14 - Nichtannahmebeschluss Schockwerbung; BGH v. 24.7.2014 - I ZR 53/13 - Spezialist für Familienrecht; v. 10.7.2014 - I ZR 188/12 - Anwaltsschreiben an Fondsanleger; v. 13.11.2013 - I ZR 15/12 - Kommanditistenbrief; v. 18.10.2012 - I ZR 137/11 - Steuerbüro; AGH Nordrhein-Westfalen v. 7.9.2012 - 2 AGH 29/11 - Vorsorgeanwalt; AnwG Köln v. 10.11.2014 - 10 EV 490/14 - Pin-Up-Kalender.
  • AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16

    Anspruch eines Rechtsanwalts gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf

    Mit Beschluss vom 10.11.2014 - 10 EV 490/14 wies das Anwaltsgericht Köln den Antrag des Klägers auf eine gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurück.
  • LG Köln, 29.03.2022 - 31 O 31/21
    Mit Schreiben vom 27.02.2015 beantragte die Beklagte, ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Geschäftsführer der Klägerin einzuleiten, weil er mit Schreiben vom 13.02.2015 der Beklagten erneut einen Pin-Up-Kalender mit Motiven unbekleideter Frauen zugesandt hatte, nachdem das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 10.11.2014 - 10 EV 490/14 - festgestellt hatte, dass das Verteilen von "Pin-Up-Kalender" eine verbotene anwaltliche Werbung gem. § 43 b BRAO darstellt.
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