Rechtsprechung
VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 2 GG, Art 20a GG, § 90a BGB, § 1 TierSchG, § 11b TierSchG
Tierschutz - Qualzüchtung - Landente mit Haube - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Zucht von durch biotechnische oder gentechnische Maßnahmen veränderten Wirbeltieren; Auftritt von erblich bedingten Verhaltensstörungen bei Zucht von Landenten mit Haube; Defekte und Störungen bei Haubenenten; Verfassungswidrigkeit des § 11b Abs. 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03
- VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
Auszug aus VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03
Zudem kann die Tatbestandsmäßigkeit der Norm verfassungskonform ausgelegt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar, 1 BvR 1783/99, 2002 zu § 4a Abs. 1 TierschG).
- VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1194/06
Entenzucht; Zuchtverbot mit Blick auf bei der Nachzucht zu erwartende erblich …
Mit Beschluss vom 14. April 2003 - 10 G 417/03 - lehnte das Verwaltungsgericht Gießen den Antrag ab, die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 26. Juni 2003 - 11 TG 1262/03 - zurück.Das Verwaltungsgericht Gießen habe in seinem Beschluss vom 14. April 2003 - 10 G 417/03 - ausgeführt, eine Qualzucht sei gegeben, wenn für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe.
- VG Gießen, 26.09.2005 - 10 E 1029/05 Mit Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) lehnte das erkennende Gericht den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab; wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses verwiesen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 10 E 1029/05 (früher: 10 E 4971/02) und 10 G 417/03 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Diesbezüglich und zur materiellen Rechtmäßigkeit des Zuchtverbotes nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 14.04.2003 ( 10 G 417/03 ) und dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.06.2003 ( 11 TG 1262/03 ) sowie die Ausführungen und die Begründung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums D-Stadt vom 25.08.2003 ( § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend ).
- VGH Hessen, 26.06.2003 - 11 TG 1262/03
Zuchtverbot - Qualzucht - Haubenenten
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 14. April 2003 (Az.: 10 G 417/03) wird zurückgewiesen.