Rechtsprechung
VG Saarlouis, 06.10.2000 - 10 K 107/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01
Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt
Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Nr. 2 Buchstabe c und d FeV - wie dem Wortlaut dieser Vorschrift eindeutig zu entnehmen ist - nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde; darauf, ob im Fall des Klägers besondere Umstände die Annahme rechtfertigen könnten, dass er trotz dieser hohen Blutalkoholkonzentration zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, kommt es - anders als nach der Rechtsprechung zu dem vor dem 01.01.1999 geltenden Recht (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.09.1995, NZV 1996, 84 f.) - nach § 13 Nr. 2 Buchstabe c FeV nicht (mehr) an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.09.1999, zfs 2000, 272 = DAR 2001, 140; OVG des Saarlands, Beschl. v. 18.09.2000, zfs 2001, 92; VG des Saarlandes, Urt. v. 06.10.2000 - 10 K 107/00 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 13 FeV RdNr. 4; Amtl.