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   FG Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 10 K 12/98   

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https://dejure.org/2001,16783
FG Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 10 K 12/98 (https://dejure.org/2001,16783)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2001 - 10 K 12/98 (https://dejure.org/2001,16783)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 10 K 12/98 (https://dejure.org/2001,16783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 10 K 12/98
    Wenn (selbst) ein Konkursverwalter gegenüber der ihm gemäß § 34 Abs. 3 AO (1977) obliegenden Steuererklärungspflicht grundsätzlich nicht einwenden kann, dass er für die damit verbundene Arbeit bei Massearmut kein angemessenes Entgelt zu erwarten habe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 23. August 1994 VII R 143/92, BStBl II 1995, 194), kann -vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsstellung- auch ein Liquidator auf den Einsatz eigener Mittel zur Erfüllung der ihm obliegenden Steuererklärungspflicht verwiesen werden.

    Soweit der BFH in BStBl II 1995, 194 im übrigen offen gelassen hat, ob es für einen Rechtsanwalt als Konkursverwalter auch dann zumutbar ist, die Steuererklärungen des Gemeinschuldners selbst zu erstellen, wenn dies mit umfangreichen Buchführungs- und Abschlussarbeiten verbunden ist und die Kosten für die Beauftragung eines Steuerfachmannes aus der Konkursmasse nicht gedeckt werden können, sind diese Ausführungen schon deshalb auf den Streitfall nicht übertragbar, weil im Streitfall der frühere Geschäftsführer der GmbH die Jahresabschlüsse (inzwischen) eingereicht hat und es nur noch um die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen geht.

  • LG Bonn, 16.09.2009 - 30 T 366/09

    Kein Ordnungsgeld für Insolvenzgesellschaft, wenn die Kosten für die

    Soweit in der Finanzgerichtsbarkeit die Auffassung vertreten wird, der Liquidator einer GmbH müsse einen zur Erfüllung der Steuererklärungspflicht der GmbH eingeschalteten Steuerberater notfalls aus seinem Privatvermögen bezahlen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2001, 10 K 12/98, EFG 2001, 542; einschränkend für die Kostentragungspflicht des Konkursverwalters BFH, Urteil vom 23.08.1994, VII R 143/93, ZIP 1994, 1969), schließt sich die Kammer dem für die vom organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft für diese zu erfüllende Offenlegungspflicht nach § 325 HGB aus den vorgenannten Gründen nicht an.
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