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   FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20 G,U,F   

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https://dejure.org/2022,16149
FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20 G,U,F (https://dejure.org/2022,16149)
FG Münster, Entscheidung vom 29.04.2022 - 10 K 1297/20 G,U,F (https://dejure.org/2022,16149)
FG Münster, Entscheidung vom 29. April 2022 - 10 K 1297/20 G,U,F (https://dejure.org/2022,16149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht - Dürfen bei fehlenden Aufzeichnungen über Sachentnahmen bei einem Supermarktbetreiber über die insoweit für den Bereich "Nahrungs- und Genussmittel" vorgesehenen amtlichen Pauschbeträge hinaus weitere Entnahmen im Hinblick auf Non-Food-Artikel geschätzt ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnungen für Sachentnahmen bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de

    Hinzurechnungen für Sachentnahmen bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkünfteermittlung - Hinzuschätzung von Sachentnahmen bei sog. Non-Food-Artikel aufgrund fehlender Aufzeichnungen bei einem Supermarktbetreiber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20
    Haben derartige Verwaltungsanweisungen aber - wie vorliegend die amtlichen Richtsatzsammlungen - auf Erfahrung der Verwaltung beruhende Schätzungen zum Inhalt, sind sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, solange sie im Einzelfall offensichtlich nicht zu falschen Ergebnissen führen (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1975 - IV R 142/72, BStBl. II 1976, 192; vom 7.11.1975 - III R 134/73, BStBl. II 1976, 207; vom 27.10.1978 - VI R 8/76, BStBl. II 1979, 54; vom 26.4.1995 - XI R 81/93, BStBl. II 1995, 754; vom 7.12.2005 - I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4.2.2010 - II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11.11.2010 - VI R 16/09, BStBl II 2011, 966; vom 10.11.2011 - V R 35/10, juris).

    Maßgebend ist nicht, wie das Gericht eine solche Anweisung verstünde, wenn sie Gesetz wäre, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte und wie sie dementsprechend verfahren ist (BFH-Urteil vom 27.10.1978 - VI R 8/76, BStBl. II 1979, 54).

  • FG München, 23.04.2009 - 14 K 4909/06

    Schätzung bei fehlenden Aufzeichnungen über die Entnahme von Gegenständen

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20
    Entsprechend habe auch das Finanzgericht München mit Urteil vom 23.4.2009 (Aktenzeichen: 14 K 4909/06) entschieden, dass sich die Höhe des Eigenverbrauchs laut der amtlichen Richtsatzsammlung allein am Bedarf an Lebensmitteln eines Privathaushalts bemesse.

    Entgegen der Auffassung des FA ergebe sich auch aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 23.4.2009 (Aktenzeichen: 14 K 4909/06) nichts anderes.

  • BFH, 19.03.2007 - X B 191/06

    Eigenverbrauch; Aufzeichnungspflichten nach UStG

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20
    Dabei wirken die Aufzeichnungsverpflichtungen nach dem UStG unmittelbar auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung, wobei das nach den Vorschriften des EStG ermittelte Einkommen nach § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) wiederum maßgeblich für den Gewerbeertrag und damit auch für den Gewerbesteuermessbetrag ist (vgl. BFH-Urteil vom 2.3.1982 - VIII R 225/80, BStBl II 1984, 504; BFH-Beschluss vom 19.3.2007 - X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134).

    Da der Kläger seinen Aufzeichnungspflichten nicht nachgekommen ist, waren die Sachentnahmen sowie die unentgeltlichen Wertabgaben nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO zu schätzen (vgl. hierzu allgemein BFH-Beschluss vom 19.3.2007 - X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134; BFH-Urteil vom 23.4.2015 - V R 32/14, BFH/NV 2015, 1106).

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