Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 07.05.2007

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06   

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https://dejure.org/2006,4473
VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2006,4473)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2006 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2006,4473)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2006,4473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in Tschechien aufgrund Unkenntnis von einer Drogenabhängigkeit erteilt worden war

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis eines Heroinkonsumenten aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Missbräuchliche Ausnutzung der Regelung zur gegenseitigen Anerkennung mitgliedstaatlicher Führerscheine

  • archive.org
  • ra.de
  • streifler.de

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Rechtsmissbrauch Führerschein-Tourismus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • VG Münster, 26.06.2006 - 10 L 361/06

    Missbräuchlicher Führerscheintourismus

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist demgegenüber der Ansicht, jedenfalls aus dieser Entscheidung ergebe sich, dass eine tschechische Fahrerlaubnis nicht allein deswegen entzogen werden könne, weil sich der Inhaber einer nach deutschem Recht erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht unterzogen habe, kommt aber unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs europarechtlicher Rechtspositionen zur Ablehnung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine entsprechende Fahrerlaubnisentziehungsverfügung (Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/05 - so auch VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 -).

    30 Denn es spricht Vieles dafür, dass beim Antragsteller ein Sonderfall vorliegt und er sich deshalb nicht auf etwaige europarechtliche Rechtspositionen aus der Richtlinie 91/439/EWG berufen kann, weil dies missbräuchlich wäre (vgl. VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Karlsruhe, Beschluss 21.06.2006 - 9 K 1542/06 - und bereits Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 -).

    Die Feststellung eines Missbrauchs setzt danach voraus, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde (vgl z.B. EuGH, Urteil vom 21.02.2006 - C-255/02 -, DStR 2006, 420, Rdnr. 74; VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - m.w.N.).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein Mitgliedsstaat berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung nationalen Rechts entziehen (vgl. die Übersicht im Urteil vom 09.03.1999 - C-212/97 -Centros -, AS 1999, I-1495, Rdnr. 24).

    Dieser Mitgliedsstaat hat jedoch bei der Würdigung eines solchen Verhaltens die Ziele der fraglichen Bestimmung zu beachten (vgl. Urteil vom 09.03.1999, a.a.O., Rdnr. 25).

    Weiter dürfte allein die Ausnutzung des Umstandes durch den Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, dass die nationalen Vorschriften eines anderen Mitgliedsstaates ihm größere Freiheiten einräumen, dafür nicht ausreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.03.1999 - C-212/97 - Centos -, Slg. 1999 I, 1459 Rdnr. 27).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Entsprechendes gilt für den Beschluss der 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 (- C-227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173), ebenso in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangen, dessen Ausspruch lautet:.

    Ob die Erfolgsaussichten in der Hauptsache mit dem überwiegenden Teil der zitierten Rechtsprechung als zumindest offen anzusehen sind, da die aufgeworfenen Fragen im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden können, bedarf hier keiner Entscheidung, denn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im vorliegenden Fall auch dann als gering anzusehen, wenn aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2004 (a.a.O.) bzw. dessen Beschluss vom 06.04.2006 (a.a.O.) geschlossen wird, dass im Regelfall keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen.

  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).

    30 Denn es spricht Vieles dafür, dass beim Antragsteller ein Sonderfall vorliegt und er sich deshalb nicht auf etwaige europarechtliche Rechtspositionen aus der Richtlinie 91/439/EWG berufen kann, weil dies missbräuchlich wäre (vgl. VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Karlsruhe, Beschluss 21.06.2006 - 9 K 1542/06 - und bereits Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Angesichts der rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 und 5 FeV auch im Verwaltungsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - [für eine besondere Fallgestaltung]; offen gelassen in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - so auch i.E. OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - s. auch die Darstellung des Meinungsstandes bei OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158) kann nicht davon die Rede sein, dass das Verbot, von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, "ins Leere" geht.

    Zum Teil wird angenommen, dass es angesichts der derzeit noch nicht gewährleisteten Abstimmung der betroffenen Verkehrsbehörden und der fehlenden Koordination der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnungen offen ist, ob die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs besonderen innerstaatlichen Vorkehrungen des deutschen Rechts zum Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - und vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Unter dem 07.03.2006, zugestellt am 09.03.2006, erließ der Antragsgegner die angefochtene Fahrerlaubnisentziehungsverfügung, gegen die der Antragsteller am 16.03.2006 durch seinen Prozessbevollmächtigten unter Verweis auf den Beschluss des OVG Koblenz vom 15.08.2005 (NJW 2005, 3228) Widerspruch erheben ließ.

    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die Unanwendbarkeit der deutschen Regelungen der Fahrerlaubnisentziehung auf solche Fallgestaltungen mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG -, zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 [42/04] - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Angesichts der rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 und 5 FeV auch im Verwaltungsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - [für eine besondere Fallgestaltung]; offen gelassen in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - so auch i.E. OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - s. auch die Darstellung des Meinungsstandes bei OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158) kann nicht davon die Rede sein, dass das Verbot, von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, "ins Leere" geht.

    Zum Teil wird angenommen, dass es angesichts der derzeit noch nicht gewährleisteten Abstimmung der betroffenen Verkehrsbehörden und der fehlenden Koordination der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnungen offen ist, ob die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs besonderen innerstaatlichen Vorkehrungen des deutschen Rechts zum Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - und vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Angesichts der rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 28 Abs. 4 und 5 FeV auch im Verwaltungsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - [für eine besondere Fallgestaltung]; offen gelassen in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - so auch i.E. OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - s. auch die Darstellung des Meinungsstandes bei OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158) kann nicht davon die Rede sein, dass das Verbot, von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, "ins Leere" geht.

    Zum Teil wird angenommen, dass es angesichts der derzeit noch nicht gewährleisteten Abstimmung der betroffenen Verkehrsbehörden und der fehlenden Koordination der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnungen offen ist, ob die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs besonderen innerstaatlichen Vorkehrungen des deutschen Rechts zum Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - und vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -).

  • VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.412
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
  • VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05

    Anerkennungspflicht bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).
  • VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06

    Keine direkte Eingriffsmöglichkeit der Verwaltung bei Erteilung einer

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
  • VG Minden, 14.06.2006 - 3 L 321/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.473

    Straßenverkehrsrecht: Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis, Vor deren Erwerb liegende

  • VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600

    Straßenverkehrsrecht: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Aberkennung

  • VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05

    Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde trotz EU-Fahrerlaubnis zulässig

  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2006 - 7 L 843/06
  • VG Wiesbaden, 30.05.2006 - 7 G 508/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts auf Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

  • VG Neustadt, 04.07.2005 - 3 L 1031/05
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 S 1057/05

    Abgabe eines ausländischen Führerscheins

  • VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2000 - 19 B 1134/00

    Erforderliche Bestimmtheit der Anordnung, ein fachärztliches Gutachten zur

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

    In der Verwaltungsrechtsprechung ist allerdings ein Rechtsmissbrauch bejaht worden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats über erhebliche Umstände erwiesenermaßen getäuscht hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Blutalkohol 43, 501 und vom 30.8.2006 - 1 M 59/06 -, NordÖR 2006, 500), wenn er missbräuchlich Kommunikationsprobleme zwischen den Mitgliedstaaten ausgenutzt hat (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2006 - 10 K 1408/06 -) oder wenn seine mangelnde Fahreignung offenkundig ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22.1.2007 - 1 K 1435/06 -).
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Rechtsprechung
   VG Münster, 07.05.2007 - 10 K 1408/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31774
VG Münster, 07.05.2007 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2007,31774)
VG Münster, Entscheidung vom 07.05.2007 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2007,31774)
VG Münster, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 10 K 1408/06 (https://dejure.org/2007,31774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 332/07

    Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt in aller Regel die Entziehung

    Auszug aus VG Münster, 07.05.2007 - 10 K 1408/06
    Dem ist lediglich hinzuzufügen, dass nach neuester Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -) sogar der bereits einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung - FeV - die Kraftfahreignung ausschließt.
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