Weitere Entscheidung unten: VG Gelsenkirchen, 06.05.2009

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   FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07   

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https://dejure.org/2007,2442
FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2007,2442)
FG Köln, Entscheidung vom 09.05.2007 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2007,2442)
FG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2007,2442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einer Gewährung von Kindergeld an geduldete Ausländer aus humanitären Gründen; Entwicklung des Kindergeldanspruchs für Ausländer; Begriff des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2; GG Art. 3; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 20; GG Art. 25; GG Art. 100 Abs. 1; EStG § 52 Abs. 61 a S. 2
    D (A), Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheitsgebot, Schutz von Ehe und Familie, Völkerrecht, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Altfälle, ...

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2c; ; EStG § ... 62 Abs. 2 Nr. 3; ; BKGG § 1 Abs. 3; ; AuslG § 51; ; AuslG § 53; ; AuslG § 54; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 23a; ; AufenthG § 24; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 4; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AuslAnsprG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2
    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG idF v. 13.12.2006

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    In der vom BVerfG mit Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) für verfassungswidrig erklärten Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353) für die Jahre 1994 und 1995 hieß es demgegenüber: "Ein Ausländer hat einen Anspruch nach diesem Gesetz nur, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

    Zur historischen Entwicklung des Kindergeldrechts für Ausländer im Einzelnen verweist der vorlegende Senat auf die Darstellung im BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Das BVerfG hat dem Gesetzgeber in seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) eine Frist bis zum 1. Januar 2006 gesetzt, die verfassungswidrige Norm durch eine Neuregelung zu ersetzen.

    Diese vom Gesetzgeber nach Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 selbst als verfassungsrechtlich bedenklich eingestufte Fassung des § 62 Abs. 2 EStG beanspruchte allerdings nur Gültigkeit für die Kindergeldmonate Januar bis Dezember 2005, und dies auch nur in Fällen bestandskräftiger oder rechtskräftiger Entscheidungen.

    Zur Gesetzesbegründung heißt es in der BT-Drucks. 16/1368 S. 8 im Anschluss an die Feststellung, dass die Rechtsgedanken des BVerfG-Beschlusses vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) in gleicher Weise auch auf § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. JStG 1996 zuträfen, die Neufassung berücksichtige nicht "... Das Problem der Geduldeten (so genannte Kettenduldungen), die erwerbstätig sind ...".

    Für den Gesetzgeber ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 m.w.N.).

    Strengere Anforderungen an die Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Personengruppen sind auch dann zu stellen, wenn der Einzelne das Vorliegen des Differenzierungsmerkmals nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen kann, wie etwa auch den ausländerrechtlichen Status einer Person (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 m.w.N.).

    Da die Nichtzahlung des Kindergelds aber dazu führen kann, dass die betroffenen Familien auch insoweit auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen angewiesen sind, verringert die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG ihre Chancen, einen verbesserten Aufenthaltsstatus zu erhalten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 m.w.N.).

    d) Die Vereinbarkeit der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG hängt daher davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Der Ausschluss müsse vielmehr durch Gründe von besonderem Gewicht sachlich gerechtfertigt sein (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Deshalb bedürfe es im Lichte des sich für den Gesetzgeber aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebenden sozialstaatlichen Schutzauftrages besonders gewichtiger Gründe zur Rechtfertigung der entstehenden Ungleichbehandlung (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Denn es ist weder belegt noch nachvollziehbar, dass das Kindergeld Einfluss auf das Zuwanderungsverhalten der hier betroffenen Gruppe hat (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Das BVerfG habe die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet, sondern lediglich die Eignung der gesetzlichen Regelung zur Erreichung dieses Ziels (ebenso BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600).

    Er hat sich jedoch im Hinblick auf die Verwerfungskompetenz des BVerfG für Rechtsnormen nur deshalb für berechtigt gehalten, in Altfällen selbst durchzuentscheiden, weil das BVerfG bereits eine Entscheidung zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerregelung in § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 getroffen hatte (zur wesentlichen Übereinstimmung der für verfassungswidrig erklärten Norm mit § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; Gesetzesbegründung zur Neuregelung BT-Drucks. 16/1368 S. 8).

    Der III. Senat des BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und auch das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) halten sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG durch Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Altfälle für verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Während nämlich die herkömmlichen Aufenthaltstitel i.S. des AuslG 1990 bzw. des AufenthG einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik begründeten und regelmäßig als Vorstufe eines Daueraufenthalts anzusehen seien, gelte dies bei einer bloßen Duldung nicht (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, a.a.O).

    aa) Die Gesetzesbegründung sowie der III. Senat BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und ebenso das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) stellen darauf ab, dass das BVerfG im Beschluss vom 6. Juli 2004 das gesetzgeberische Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben, nicht beanstandet habe.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04

    Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Zwar hat der vorlegende Senat die Anwendung der Vorschrift auf vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) in seinem Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04 (zur Veröffentlichung bestimmt; Revision zugelassen) abgelehnt, ohne sie dem BVerfG vorzulegen und das beantragte Kindergeld gewährt.

    § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 war trotz § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG i. d. F. des Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 Prüfungsmaßstab für bis einschließlich Dezember 2004 verwirklichte Sachverhalte, da der Gesetzgeber mit der Anwendungsregelung in nicht hinnehmbarer Weise eine verfassungsgerichtliche Regelungsfrist umgangen hat (FG Köln, Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04, zur Veröffentlichung bestimmt unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26).

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 9. Mai 2007 in der Sache 10 K 983/04.

  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Das BVerfG habe die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet, sondern lediglich die Eignung der gesetzlichen Regelung zur Erreichung dieses Ziels (ebenso BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600).

    Der III. Senat des BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und auch das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) halten sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG durch Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Altfälle für verfassungsrechtlich unbedenklich.

    aa) Die Gesetzesbegründung sowie der III. Senat BFH (BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 93/03, zur Veröffentlichung bestimmt, Homepage des BFH vom 9. Mai 2007) und ebenso das FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg (EFG 2007, 600) stellen darauf ab, dass das BVerfG im Beschluss vom 6. Juli 2004 das gesetzgeberische Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben, nicht beanstandet habe.

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 143/73

    Da Studium keine Erwerbstätigkeit i. S. von § 33a Abs. 3 Ziff. 2a EStG, keine

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter einer Erwerbstätigkeit eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit zu verstehen (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975 VI R 143/73, BStBl II 1975, 537; ebenso die sozialrechtliche Rechtsprechung im Rahmen der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit, vgl. BSG-Urteil vom 30. März 2006 B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1, AUR 2006, 395).

    Entschieden ist lediglich, dass ein bloßes Studium die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit auch dann nicht erfüllt, wenn es einer auf Erwerb gerichteten Tätigkeit unmittelbar vorbereitend dient und den Tätigen überwiegend in Anspruch nimmt, weil das Studium selbst nicht auf die Erzielung von Einkünften gerichtet ist (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975 VI R 143/73, BStBl II 1975, 537).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter einer Erwerbstätigkeit eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit zu verstehen (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975 VI R 143/73, BStBl II 1975, 537; ebenso die sozialrechtliche Rechtsprechung im Rahmen der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit, vgl. BSG-Urteil vom 30. März 2006 B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1, AUR 2006, 395).

    Damit macht die sozialrechtliche Rechtsprechung im Ergebnis wiederum das Einkommen-steuerrecht zum maßgeblichen Bezugsrahmen für die Feststellung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als solches (BSG-Urteil vom 30. März 2006 B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1, AUR 2006, 395).

  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    Ebenso hat der EuGHMR mit Urteil vom 25. Oktober 2005 in der Sache 59140/00 (DStR 2006, 1404, BFH/NV 2006, Beilage 3, 357) entschieden, dass der Ausschluss von im Inland lebenden Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung vom deutschen Kindergeld gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

    Denn er knüpft wie bereits in der Vorgängerregelung in erster Linie an den Aufenthaltstitel an, ohne sich dem Phänomen zustellen, dass es eine große Anzahl von Ausländern gibt, die bereits seit vielen Jahren gestattet oder geduldet im Bundesgebiet leben, obwohl der EuGHMR mit Urteil vom 25. Oktober 2005 in der Sache 59140/00 (DStR 2006, 1404, BFH/NV 2006, Beilage 3, 357) entschieden hat, dass der Ausschluss von im Inland lebenden Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung vom deutschen Kindergeld gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 war trotz § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG i. d. F. des Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 Prüfungsmaßstab für bis einschließlich Dezember 2004 verwirklichte Sachverhalte, da der Gesetzgeber mit der Anwendungsregelung in nicht hinnehmbarer Weise eine verfassungsgerichtliche Regelungsfrist umgangen hat (FG Köln, Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04, zur Veröffentlichung bestimmt unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Auszug aus FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
    § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 war trotz § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG i. d. F. des Art. 2 des AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 Prüfungsmaßstab für bis einschließlich Dezember 2004 verwirklichte Sachverhalte, da der Gesetzgeber mit der Anwendungsregelung in nicht hinnehmbarer Weise eine verfassungsgerichtliche Regelungsfrist umgangen hat (FG Köln, Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04, zur Veröffentlichung bestimmt unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/04, BStBl II 2005, 26).
  • BFH, 14.09.2009 - III B 54/08

    Kindergeldanspruch von Ausländern

    Die grundsätzliche Bedeutung ergebe sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1247) sowie 10 K 1689/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2008, 160).

    Schließlich habe das FG verfahrensfehlerhaft ihren Antrag auf Aussetzung des Klageverfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagebeschlüsse des FG Köln in EFG 2007, 1247 und in DStRE 2008, 160 abgelehnt.

    Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des FG Köln in EFG 2007, 1247 sowie in DStRE 2008, 160 entsprechend § 74 FGO auszusetzen.

    Das dem Beschluss in DStRE 2008, 160 zugrunde liegende Klageverfahren ist in der Hauptsache erledigt (Beschluss des FG Köln vom 23. Juli 2008 10 K 1689/07).

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Des Weiteren war sie Gegenstand von zwei Richtervorlagen des Finanzgerichts Köln an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 09. Mai 2007 (10 K 1689/07, DStRE 2008, 160, Az. des BVerfG: 2 BvL 3/07, und 10 K 1690/07, ZSteu 2007, R507, EFG 2007, 1247 , Az. des BVerfG: 2 BvL 4/07), von denen sich die erste (2 BvL 3/07) in der Hauptsache erledigte und die zweite (2 BvL 4/07) durch das BVerfG als unzulässig behandelt wurde, ohne eine Sachentscheidung zu treffen (BVerfG Beschluss v. 06.11.2009 2 BvL 4/07, zitiert nach juris, s.a. BFH/NV 2010, 153).

    Nachdem feststand, dass eine Entscheidung des BVerfG zu den Vorlagebeschlüssen des FG Köln wegen eingetretener Hauptsacheerledigung (10 K 1689/07) bzw. Unzulässigkeit (10 K 1690/07) nicht mehr zu erwarten war, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 12. Januar 2010 (4 K 102/09, GA 193) wieder aufgenommen.

    Bezugnahmen auf den Beschluss des BVerfG vom 06. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97), ggf. die Richtervorlagen des Finanzgerichts Köln vom 09. Mai 2007 ( 10 K 1689/07, DStRE 2008, 160, Az. des BVerfG: 2 BvL 3/07, und 10 K 1690/07, ZSteu 2007, R507, EFG 2007, 1247 , Az. des BVerfG: 2 BvL 4/07) und/oder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 (59140/00 - Okpisz, InfAuslR 2006, 4, DStR 2006, Heft 21, XII, BFH/NV 2006, Beilage 3, 357 , NVwZ 2006, 917, DStR 2006, 1404, JAmt 2007, 50, NJW 2006, 2907 ) reichen dafür allein nicht aus (vgl. zu den Anforderungen an eine substantiierte Verfassungsbeschwerde den Nichtannahmebeschluss des BVerfG v. 09.12.2009 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 , juris - vorgehend BFH Beschluss v. 11.07.2008 III B 167/07).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03

    These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht

    Insoweit wird Bezug genommen auf die zur Veröffentlichung bestimmten Vorlagebeschlüsse betreffend das Kindergeld für die Monate ab Januar 2005 in den Sachen 10 K 1689/07 und 10 K 1690/07 vom heutigen Tage.

    Er hat deshalb das Verfahren auf Gewährung von Kindergeld für die Monate ab Januar 2005 abgetrennt und gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des BverfG über die Vorlagebeschlüsse vom 9. Mai 2005 in den Sachen 10 K 1689/07 und 10 K 1690/07 ausgesetzt.

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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 10 K 1689/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23838
VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2009,23838)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06.05.2009 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2009,23838)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 10 K 1689/07 (https://dejure.org/2009,23838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grenzbebauung, Doppelhaus, Abstandfläche, Wohnanbau, Terrasse, Bebauungsplan, Rücksichtnahmegebot, Verschattung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 BauO NRW; § 15 Abs. 1 BauNVO
    Grenzbebauung, Doppelhaus, Abstandfläche, Wohnanbau, Terrasse, Bebauungsplan, Rücksichtnahmegebot, Verschattung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Nachbarrechten durch eine Baugenehmigung für einen Anbau mit Terrasse; Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines Wohnanbaus mit Terrasse an der Rückseite eines vorhandenen Wohnhauses; Einhaltung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 10 K 1689/07
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63, Nr. 185.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - 10 B 1269/04

    Rücksichtnahmegebot: Festsetzungsergänzungsgrundlage?

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 10 K 1689/07
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 10 B 1269/04 -, NVwZ-RR 2005, 601.
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