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   VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01   

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https://dejure.org/2003,12589
VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01 (https://dejure.org/2003,12589)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2003 - 10 K 1794/01 (https://dejure.org/2003,12589)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 10 K 1794/01 (https://dejure.org/2003,12589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer islamischen Grundschule als Bekenntnis-Ersatzschule; Erfordernis einer gemeinsamen weltanschaulichen Überzeugung bei Elternschaft, Schülern und Lehrern; Anforderungen an die inhaltliche Prägung der Weltanschauung im Hinblick auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekenntnisschulen (Genehmigung) - Genehmigung einer privaten islamischen Bekenntnisschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klage des Islamischen Sozialdienst- und Informationszentrum e.V. auf Genehmigung einer privaten islamischen Grundschule ab. Die Urteilsgründe liegen nun vor:

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 580
  • DÖV 2004, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rechtsstreit über eine Weltanschauungsschule im Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 5.91 -, NVwZ 1992, 1192) ausgeführt:.

    Um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine der in Art. 7 Abs. 5 GG vorgesehenen - eng auszulegenden Ausnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 5.91 -,  BVerwGE 89, 368, 376) von diesem Vorrang der öffentlichen Grundschule als "melting-pot" gegeben sind, muss deshalb die Darlegung der durchgängigen Bekenntnisprägung verlangt werden.

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule -

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
    Das schließt nicht aus, dass der Antrag von einem Trägerverein gestellt wird, wenn sichergestellt ist, dass der Antrag auf Errichtung einer privaten Bekenntnisschule letztlich von den betroffenen Erziehungsberechtigten gestellt wird und ihnen zugerechnet werden kann (so BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, a.a.O., 6).

    Damit ist nicht gesagt, dass die Lehrinhalte gegenüber den staatlichen Schulen gleichartig sein müssen und dass die sich aus dem Bekenntnis ergebenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, a.a.O., S. 16).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
    Dahinter steht eine sozialstaatlichem und egalitär-demokratischem Gedankengut verpflichtete Absage an Klassen, Stände und sonstige Schichtungen ... Bleiben gesellschaftliche Gruppen einander fremd, kann dies zu sozialen Reibungen führen, die zu vermeiden legitimes Ziel auch staatlicher Schulpolitik ist (BVerfG, Urt. v. 16.12.1992, BVerfGE 88, 40, 50).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
    Allein diese durchgängige Prägung rechtfertigt es, von dem Grundsatz abzuweichen, dass die öffentliche Grundschule Vorrang haben soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.1972, BVerfGE 34, 165, 187).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
    Der Beklagte hat zutreffend darauf hingewiesen, dass den Kläger insoweit eine Darlegungslast trifft - es geht nicht um Beweislastregeln (vgl. dazu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht - Schulrecht - , 3. Aufl., Rdnr. 240 m.w.N.) -, denn nur auf Grund dieser Darlegungen konnte der Beklagte und kann das Gericht eine prognostische Bewertung treffen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969, BVerfGE 27, 195, 204).  .
  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

    Hierfür trägt sie jedoch die Darlegungslast, da sie aus Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG einen Anspruch herleiten will (BVerwG, U. v. 25.08.1993 - 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82; VG Stuttgart, U. v. 11.07.2003 - 10 K 1794/01 - DÖV 2004, 213).
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