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   FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17   

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https://dejure.org/2018,46173
FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17 (https://dejure.org/2018,46173)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2018 - 10 K 1935/17 (https://dejure.org/2018,46173)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 10 K 1935/17 (https://dejure.org/2018,46173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG 2009, UntSt/RKVereinfG, § 2 S 1 GVO
    Amtsgericht als erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers i.S.d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsgericht als erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers i.S.d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Fahrtkosten eines Gerichtsvollziehers von seinem Wohnort zu seinem Amtssitz als Reisekosten; Amtssitz als erste Tätigkeitsstätte hinsichtlich Abzugs der Entfernungspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Amtsgericht als erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers i.S.d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 530
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17
    a) Zur Bestimmung des Begriffs der früher maßgeblichen "regelmäßigen Arbeitsstätte" des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung vom 08.10.2009 (BGBl I 2009, 3366), stellte die Rechtsprechung des BFH auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit ab (z.B. BFH-Urteile vom 19.01.2012 -VI R 36/11-, BStBl II 2012, 503 und vom 11.05.2005 -VI R 25/04-, BStBl II 2005, 791, jeweils m.w.N.; zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Gerichtsvollziehers nach alter Rechtslage vgl. Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 25.10.2005 -3 K 2474/02-, juris).
  • FG Brandenburg, 25.10.2005 - 3 K 2474/02

    Aufwendungen eines Gerichtsvollziehers für Büroausstattung und Fahrten von seiner

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17
    a) Zur Bestimmung des Begriffs der früher maßgeblichen "regelmäßigen Arbeitsstätte" des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung vom 08.10.2009 (BGBl I 2009, 3366), stellte die Rechtsprechung des BFH auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit ab (z.B. BFH-Urteile vom 19.01.2012 -VI R 36/11-, BStBl II 2012, 503 und vom 11.05.2005 -VI R 25/04-, BStBl II 2005, 791, jeweils m.w.N.; zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Gerichtsvollziehers nach alter Rechtslage vgl. Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 25.10.2005 -3 K 2474/02-, juris).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17
    a) Zur Bestimmung des Begriffs der früher maßgeblichen "regelmäßigen Arbeitsstätte" des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung vom 08.10.2009 (BGBl I 2009, 3366), stellte die Rechtsprechung des BFH auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit ab (z.B. BFH-Urteile vom 19.01.2012 -VI R 36/11-, BStBl II 2012, 503 und vom 11.05.2005 -VI R 25/04-, BStBl II 2005, 791, jeweils m.w.N.; zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Gerichtsvollziehers nach alter Rechtslage vgl. Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 25.10.2005 -3 K 2474/02-, juris).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2017 - 2 K 168/16

    Fahrtkosten in der Einkommensteuer und die "erste" Tätigkeitsstätte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 10 K 1935/17
    Liegt eine eindeutige Zuordnungsentscheidung vor, haben demnach qualitative oder auch quantitative Merkmale der Tätigkeit, wie auch die Regelung des § 9 Abs. 4 S. 4 EStG zeigt, nach der Gesetzeslage außen vor zu bleiben (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.04.2017 -2 K 168/16-, juris Rn. 41).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 4 K 4259/17

    EStG 2009, EStG VZ 2016

    Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 23. Juli 2018 10 K 1935/17, EFG 2019, 530), das über die Klage eines Gerichtsvollziehers zu entscheiden hatte, hielt es für ausreichend, dass der Gerichtsvollzieher regelmäßig vier- bis fünfmal pro Woche seine Vollstreckungsaufträge - welche die Grundlage seiner eigentlichen Berufstätigkeit darstellen - bzw. seine Eingänge bei der Verteilungsstelle des Amtsgerichts, an der für jeden Gerichtsvollzieher ein Abholfach eingerichtet ist, abholt oder auf eigene Verantwortung von einem Boten abholen lässt.

    Insoweit ist der vorliegende Fall nach der Überzeugung des Senats vergleichbar mit dem vom FG Baden-Württemberg (Urteil vom 23. Juli 2018 10 K 1935/17, EFG 2019, 530) entschiedenen Fall.

  • BFH, 16.12.2020 - VI R 35/18

    Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.07.2018 - 10 K 1935/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 530 veröffentlichten Gründen ab.

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