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   FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01   

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FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01 (https://dejure.org/2002,15380)
FG München, Entscheidung vom 24.07.2002 - 10 K 1976/01 (https://dejure.org/2002,15380)
FG München, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 10 K 1976/01 (https://dejure.org/2002,15380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass der Prüfungsanordnung durch das beauftragende Finanzamt (FA); Beanstandung der Übertragung der Außenprüfung durch den Steuerpflichtigen durch Anfechtung der Prüfungsanordnung; Auftrag als Mitwirkungsmaßnahme einer anderen Behörde; Abhängigkeit der Zuständigkeit ...

  • Judicialis

    AO § 127; ; AO § 193 Abs. 1; ; AO § 195 S. 2; ; FVG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1987 - IV R 77/86

    Die Prüfungsanordnung kann von einem nach § 195 Satz 2 AO mit der Durchführung

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
    Welche Maßnahmen zur Erledigung des Auftrags ergriffen werden, liegt dagegen in der Entscheidung des beauftragten FA (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322).

    Gegenüber nachfolgenden Verwaltungsakten des beauftragten FA, die der Durchführung der Prüfung dienen, kann er diese Beanstandung nicht mehr erheben (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322).

    Ein eigener Entscheidungsspielraum steht dem beauftragten FA insoweit nicht zu (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1987 IV R 53/86, BFH/NV 1988, 752; vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322 [324]).

    Von ihr hängt die Zuständigkeit des tätigwerdenden FA zum Erlass der Prüfungsanordnung ab (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322 [323]).

    § 127 AO steht dieser Nachprüfung nicht entgegen, denn diese Vorschrift ist sowohl bei Verletzung der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit (BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 112/91, BStBl II 1993, 549 [653]) als auch bei Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, wenn Ermessensentscheidungen getroffen werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322), nicht anwendbar.

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
    § 127 AO steht dieser Nachprüfung nicht entgegen, denn diese Vorschrift ist sowohl bei Verletzung der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit (BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 112/91, BStBl II 1993, 549 [653]) als auch bei Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, wenn Ermessensentscheidungen getroffen werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322), nicht anwendbar.
  • BFH, 18.03.1993 - IV R 3/92

    Die Ausübung des Wahlrechts i. S. des § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nur

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
    § 127 AO steht dieser Nachprüfung nicht entgegen, denn diese Vorschrift ist sowohl bei Verletzung der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit (BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 112/91, BStBl II 1993, 549 [653]) als auch bei Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, wenn Ermessensentscheidungen getroffen werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322), nicht anwendbar.
  • BFH, 10.12.1987 - IV R 53/86

    Überprüfbarkeit einer Prüfungsanordnung durch das Finanzamt

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
    Ein eigener Entscheidungsspielraum steht dem beauftragten FA insoweit nicht zu (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1987 IV R 53/86, BFH/NV 1988, 752; vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BStBl. II 1988, 322 [324]).
  • BFH, 26.03.1991 - IX R 39/88

    Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F.

    Auszug aus FG München, 24.07.2002 - 10 K 1976/01
    Ob im Streitfall wegen der durch Rechtsverordnung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG geregelten Zuständigkeitskonzentration der Finanzämter für die Körperschaftsteuer die sachliche Zuständigkeit (BFH-Urteil vom 26. März 1991 IX R 39/88, BStBl. II 1991, 439 [440]) oder die örtliche Zuständigkeit betroffen ist, kann deshalb dahingestellt bleiben.
  • FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16

    § 195 S.2, § 126 AO, § 102 S.1 FGO

    Die Frage, ob der Prüfungsauftrag rechtmäßig ist, ist dabei inzident im Rahmen der Anfechtung der von dem beauftragten Finanzamt erlassenen Prüfungsanordnung zu prüfen (Finanzgericht München, Urteil vom 24.07.2002 10 K 1976/01, juris).
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