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   FG München, 04.06.2008 - 10 K 2142/07   

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https://dejure.org/2008,25146
FG München, 04.06.2008 - 10 K 2142/07 (https://dejure.org/2008,25146)
FG München, Entscheidung vom 04.06.2008 - 10 K 2142/07 (https://dejure.org/2008,25146)
FG München, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 10 K 2142/07 (https://dejure.org/2008,25146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kindergeld: Leistungsempfänger bei Zahlung an Dritte, Weiterleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld für Stiefkinder; Aufnahme im Haushalt des Berechtigten als Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs für Stiefkinder; Entfallen des rechtlichen Grundes für die Zahlung des Kindergeld durch die Aufhebung der ...

  • Judicialis

    EStG § 31 S. 3; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2
    Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes; Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes - Rückforderungsanspruch der Familienkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus FG München, 04.06.2008 - 10 K 2142/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (Urteil vom 16.03.2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218 m.w.N.).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218 m.w.N.).

    Die Entscheidung der FK ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der FK als Erfüllung des Rückforderungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218 m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 267/06

    Keine Rückforderung von Kindergeld bei verweigerter Unterzeichnung der

    Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 04.06.2008 (10 K 2142/07) ebenfalls entschieden, dass, wenn die Behörde aufgrund einer Anweisung des (vermeintlich) Vergütungsberechtigten an dessen von ihm getrennt lebende Ehefrau auf deren eigenes Konto zahlt, nicht die Ehefrau als tatsächliche Empfängerin der Zahlung, sondern der Anweisende als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 AO anzusehen ist.
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