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   FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08   

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FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08 (https://dejure.org/2009,12784)
FG München, Entscheidung vom 20.05.2009 - 10 K 2156/08 (https://dejure.org/2009,12784)
FG München, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 10 K 2156/08 (https://dejure.org/2009,12784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anerkennung der Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. Einkommensteuergesetzes; Medizinische Notwendigkeit der Behandlung als Voraussetzungen für Erstattungsfähigkeit der Kosten in der privaten Krankenversicherung

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 S. 1
    Anerkennung der Kosten einer durch die Infertilität des Ehemanns verursachten künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung trotz eines Lebensalters der Ehefrau von über 40 Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung der Kosten einer durch die Infertilität des Ehemanns verursachten künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung trotz eines Lebensalters der Ehefrau von über 40 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1462
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Die vom FA herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21.09.2005 (IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122) zur Erstattungsfähigkeit derartiger Kosten durch die private Krankenversicherung sei nicht einschlägig, da eine außergewöhnliche Belastung gerade die mangelnde Erstattung voraussetze.

    Deshalb kann der Wunsch nach einem weiteren Kind auch erneut den Bedarf auslösen, die gestörten Körperfunktionen durch medizinische Maßnahmen zu ersetzen (vgl. hierzu BGH-Urteil in BGHZ 164, 122).

    Entsprechend kann der Leistungskatalog auch an statistische Erfahrungswerte --wie die ab einem bestimmten Alter abnehmende Konzeptionswahrscheinlichkeit-- geknüpft werden (vgl. etwa Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2008 L 5 KR 93/07, in [...]; und Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg vom 12.12.2007 L 1 KR 3/07, in [...], zu § 27a Abs. 3 S. 1 SGB V; BGH-Urteil vom 21.09.2005 in BGHZ 164, 122, zur Abhängigkeit der bedingungsmäßigen medizinischen Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung von einer bestimmten Erfolgswahrscheinlichkeit).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.09.2005 in BGHZ 164, 122) setzt die Erstattungsfähigkeit der Kosten in der privaten Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit der Behandlung voraus.

  • BFH, 28.07.2005 - III R 30/03

    Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Durch diese typisierende Behandlung soll ein unzumutbares Eindringen in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen vermieden werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.07.2005 III R 30/03, BFHE 210, 355, BStBl II 2006, 495 m.w.N.).

    Ob eine Anomalie als Krankheit anzusehen ist, kann unter Umständen auch von der persönlichen Lage des Betroffenen --z.B. seinem Alter oder seinem Beruf-- abhängen oder auch von der --sich im Laufe der Zeit ggf. wandelnden-" Auffassung der Gesellschaft und der jeweiligen Rechtskultur" (BFH-Urteil in BFHE 210, 355 , BStBl II 2006, 495).

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 133/05

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei Fertilitätsstörungen beider

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    b) Wird eine IVF, erforderlichenfalls in Kombination mit einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), vorgenommen, um die organisch bedingte Unfruchtbarkeit eines Mannes zu überwinden, so ist die Maßnahme eine insgesamt auf dieses Krankheitsbild abgestimmte Heilbehandlung, die darauf gerichtet ist, die Unfruchtbarkeit des Mannes zu lindern (BGH-Urteil vom 13.09.2006 IV ZR 133/05, NJW 2006, 3560).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 64/03

    Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche";

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Ein solches ist nach der Rechtsprechung des BFH nur bei Maßnahmen erforderlich, die ihrer Art nach nicht eindeutig und unmittelbar nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 03.03.2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 93/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Entsprechend kann der Leistungskatalog auch an statistische Erfahrungswerte --wie die ab einem bestimmten Alter abnehmende Konzeptionswahrscheinlichkeit-- geknüpft werden (vgl. etwa Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2008 L 5 KR 93/07, in [...]; und Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg vom 12.12.2007 L 1 KR 3/07, in [...], zu § 27a Abs. 3 S. 1 SGB V; BGH-Urteil vom 21.09.2005 in BGHZ 164, 122, zur Abhängigkeit der bedingungsmäßigen medizinischen Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung von einer bestimmten Erfolgswahrscheinlichkeit).
  • BFH, 10.05.2007 - III R 47/05

    Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Danach wurden Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin als steuerlich angemessene und notwendige Heilbehandlung qualifiziert, wenn sie mit den Richtlinien der --von den Landesärztekammern erlassenen-- Berufsordnungen für Ärzte in Einklang stehen (BFH-Urteile vom 10.05.2007 III R 47/05, BFHE 218, 141, BStBl II 2007, 871; und vom 21.02.2008 III R 30/07, BFH/NV 2008, 1309).
  • BFH, 21.02.2008 - III R 30/07

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Danach wurden Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin als steuerlich angemessene und notwendige Heilbehandlung qualifiziert, wenn sie mit den Richtlinien der --von den Landesärztekammern erlassenen-- Berufsordnungen für Ärzte in Einklang stehen (BFH-Urteile vom 10.05.2007 III R 47/05, BFHE 218, 141, BStBl II 2007, 871; und vom 21.02.2008 III R 30/07, BFH/NV 2008, 1309).
  • LSG Hamburg, 12.12.2007 - L 1 KR 3/07

    Anspruch einer 43-Jährigen auf Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung

    Auszug aus FG München, 20.05.2009 - 10 K 2156/08
    Entsprechend kann der Leistungskatalog auch an statistische Erfahrungswerte --wie die ab einem bestimmten Alter abnehmende Konzeptionswahrscheinlichkeit-- geknüpft werden (vgl. etwa Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2008 L 5 KR 93/07, in [...]; und Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg vom 12.12.2007 L 1 KR 3/07, in [...], zu § 27a Abs. 3 S. 1 SGB V; BGH-Urteil vom 21.09.2005 in BGHZ 164, 122, zur Abhängigkeit der bedingungsmäßigen medizinischen Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung von einer bestimmten Erfolgswahrscheinlichkeit).
  • BFH, 16.12.2010 - VI R 43/10

    Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche

    Denn die Fortpflanzungsfähigkeit ist für Ehepartner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, eine biologisch notwendige Körperfunktion (BFH-Urteil in BFHE 188, 566, BStBl II 1999, 761; FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2003  7 K 3527/02 E, EFG 2003, 1786; FG München, Urteil vom 20. Mai 2009  10 K 2156/08, EFG 2009, 1462; BVerwG-Urteil vom 27. November 2003  2 C 38.02, BVerwGE 119, 265; BGH-Urteile vom 17. Dezember 1986 IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228, und vom 13. September 2006 IV ZR 133/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 3560; Verwaltungsgerichtshof --VGH-- Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2005  4 S 2627/04, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechung-Report --NVwZ-RR-- 2006, 202; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2009  4 S 1028/07, juris; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11. September 2007  28 A 274.05, juris).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 3722/18

    Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau führt zu außergewöhnlichen

    Eine entsprechende Festlegung dürfte auch wegen der vielen zu berücksichtigenden Aspekte rechtlich, ethisch und medizinisch schwierig sein (vgl. FG München Urteil vom 20.05.2009 10 K 2156/08, EFG 2009, 1462 und vom 08.10.2019 6 K 1420/17, EFG 2020, 49, Rev. VI R 35/19; vgl. auch Anm. Lutter in EFG 2019, 108): Es würde sich z.B. die Frage stellen, ob ein bestimmtes Lebensalter oder das biologische Alter, das bei jedem Menschen unterschiedlich ist, zugrundezulegen wäre.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 9 K 11390/16

    Kein Abzug von Kosten einer Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung

    Der Senat weicht nach seinem Verständnis mit seiner Entscheidung nicht von finanzgerichtlichen Urteilen ab, in denen Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einer 44 oder 45 Jahre alten Frau als außergewöhnliche Belastungen angesehen wurden oder dies zumindest für möglich gehalten wurde (vgl. hierzu Finanzgericht [FG] München, Urteil vom 20. Mai 2009 - 10 K 2156/08, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2009, 1461; Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 15 K 495/08, EFG 2010, 574).
  • FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 231/07

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche

    Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 11. August 2003 - 7 K 3527/02 E, EFG 2003, 1786) und das FG München (Urteil vom 20. Mai 2009 - 10 K 2156/08, EFG 2009, 1462) haben in diesem Zusammenhang auch die Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes als Krankheit angesehen und die Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung als außergewöhnlichen Belastungen anerkannt.

    Denn die Fortpflanzungsfähigkeit ist für Ehepartner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, eine biologisch notwendige Körperfunktion (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2003 - 7 K 3527/02 E, EFG 2003, 1786 und das FG München, Urteil vom 20. Mai 2009 - 10 K 2156/08, EFG 2009, 1462).

  • FG München, 08.10.2019 - 6 K 1420/17

    Künstliche Befruchtung -Steuerrechtliche aussergewöhnliche Umstände

    Es liegen weder Anzeichen dafür vor, dass die durchgeführte Behandlung in diesem Alter als medizinisch nicht erfolgversprechend zu erachten wäre, noch kann davon ausgegangen werden, dass eine Schwangerschaft in diesem Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr finden würde (vgl. Urteil des Finanzgerichts München 10 K 2156/08 vom 20. Mai 2009, EFG 2009, 1462, vgl. dazu auch Anmerkung Lutter in EFG 2019, 108).
  • FG München, 08.10.2019 - 6 K 1423/17

    Berücksichtigung der Aufwendungen für künstliche Befruchtung im

    Es liegen weder Anzeichen dafür vor, dass die durchgeführte Behandlung in diesem Alter als medizinisch nicht erfolgversprechend zu erachten wäre, noch kann davon ausgegangen werden, dass eine Schwangerschaft in diesem Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr finden würde (vgl. Urteil des Finanzgerichts München 10 K 2156/08 vom 20. Mai 2009, EFG 2009, 1462, vgl. dazu auch Anmerkung Lutter in EFG 2019, 108).
  • FG München, 08.10.2019 - 6 K 1471/17

    Behandlungskosten für künstliche Befruchtung - Steuerlich als außergerichtliche

    Es liegen weder Anzeichen dafür vor, dass die durchgeführte Behandlung in diesem Alter als medizinisch nicht erfolgversprechend zu erachten wäre, noch kann davon ausgegangen werden, dass eine Schwangerschaft in diesem Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr finden würde (vgl. Urteil des Finanzgerichts München 10 K 2156/08 vom 20. Mai 2009, EFG 2009, 1462, vgl. dazu auch Anmerkung Lutter in EFG 2019, 108).
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