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   FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08   

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https://dejure.org/2010,28531
FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08 (https://dejure.org/2010,28531)
FG München, Entscheidung vom 11.01.2010 - 10 K 225/08 (https://dejure.org/2010,28531)
FG München, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - 10 K 225/08 (https://dejure.org/2010,28531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei vorübergehender Auslandstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeldzahlungen aufgrund des Beibehaltens eines Inlandswohnsitzes trotz Auslandsaufenthalts; Abstellen auf die Geeignetheit von Räumlichkeiten zum Wohnen und das tatsächliche Innehaben dieser Wohnung bei der Beurteilung eines Wohnsitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch; Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei vorübergehender Auslandstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch - Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei vorübergehender Auslandstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 m.w.N.).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteil in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 m.w.N.).

    Die gesetzliche Regelung geht dahin, aus äußeren objektiven Tatsachen im Wege einer Prognoseentscheidung Schlüsse auf das zukünftige tatsächliche Verhalten einer Person zu ziehen (BFH-Urteil in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 m.w.N.).

    Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen (vgl. auch § 19 Abs. 1 S. 2 AO), wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (BFH-Urteil in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 m.w.N.).

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    Nicht erforderlich ist, dass die Person sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält (BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447).

    Ebenso wenig setzt der Wohnsitzbegriff voraus, dass sich dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet (BFH-Urteil in BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447).

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    (BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 m.w.N.).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    Die Prüfung der bisher nicht festgestellten weiteren Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere des Bestehens konkurrierender kindergeldähnlicher Leistungen im Iran, obliegt der Familienkasse (BFH-Urteil vom 02.06.2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    Melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften zur Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung dieser Vorschriften unmaßgeblich (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17.05.1995 I R 8/94, BFHE 178, 294, BStBl II 1996, 2).
  • BFH, 19.02.1993 - I B 112/92

    Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Umzugs ins Ausland

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    28 Nach den Gesamtumständen handelte es sich daher nur um eine vorübergehende räumliche Trennung des Kl vom Wohnort, die der Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland nicht entgegensteht (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 19.02.1993 I B 112/92, BFH/NV 1994, 456).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG München, 11.01.2010 - 10 K 225/08
    Als Anhaltspunkt für die Beibehaltung und Nutzung ist regelmäßig auf die Sechsmonatsfrist des § 9 Satz 2 AO zurückzugreifen, da in dieser Frist zum Ausdruck kommt, ab welcher Zeitdauer ein Aufenthalt nicht mehr nur vorübergehend ist (BFH-Urteil vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
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