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   FG München, 02.02.2004 - 10 K 2428/02   

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FG München, 02.02.2004 - 10 K 2428/02 (https://dejure.org/2004,12024)
FG München, Entscheidung vom 02.02.2004 - 10 K 2428/02 (https://dejure.org/2004,12024)
FG München, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 10 K 2428/02 (https://dejure.org/2004,12024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines europäischen Freiwilligendienstes; Anforderungen an die Nachweisführungüber die Erbringung eines europäischen Freiwilligendienstes; Kindergeldzahlungen während des europäischen Freiwilligendienstes; Abgrenzung zwischen europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst.d
    Kindergeld bei Ableistung eines "Europäischen" Freiwilligendienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld bei Ableistung eines "Europäischen" Freiwilligendienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 823
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - Zuverlässigkeit des Halters

    Dabei kann offen bleiben, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei der hier vorliegenden Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - 15.10.2002 - (so VG Göttingen, Urteil v. 11.6.1999, DVP 1999, 475 ; mit Gründen in Juris) oder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (hier: der Tag der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ist (so VG Karlsruhe, Urteil v. 26.3.2002 - 10 K 2428/02 sowie im Fall des Waffenbesitzverbotes BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, BayVBl. 1980, 345 sowie VGH München, Urteil vom 8.12.1993, BayVBl. 1994, 404 ff.).
  • FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05

    Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines

    Damit ist keine negative Bewertung anderer Freiwilligendienste verbunden, sondern nur die Feststellung, dass es auch soziales Engagement außerhalb staatlicher Förderung gibt (vgl. ähnlich FG München, Urteil v. 02.02.2004, 10 K 2428/02, EFG 2004, 823; FG Hessen, Urteil v. 13.01.2005, 3 K 2664/04, DStRE 2005, 1006).
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 K 60/04

    Kein Kindergeldanspruch für volljährige Tochter bei Ableistung eines auf einem

    Für eine Berücksichtigung der Tochter des Kl als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wäre jedoch zusätzlich die Genehmigung des Freiwilligendienstes im konkreten Einzelfall durch die zuständige inländische Stelle (in der Regel die deutsche Nationalagentur "Jugend für Europa") erforderlich gewesen (vgl. das Urteil des Finanzgerichts München vom 02. Februar 2004 10 K 2428/02, EFG 2004, 823).
  • FG München, 26.09.2007 - 10 K 3094/06

    Berücksichtigung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines

    Die Notwendigkeit einer Anerkennung ergibt sich aus Art. 3 des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG und den näheren Erläuterungen zu der in Anhang 2 dieses Beschlusses aufgeführten "Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst" (s. im Einzelnen das Urteil des erkennenden Senats vom 02. Februar 2004 10 K 2428/02, EFG 2004, 823; Schmidt/Loschelder EStG, 26. Aufl. 2007 § 32 Rz. 34).
  • VG Karlsruhe, 28.10.2004 - 2 K 2015/03

    Verhängung von Auflagen gegen Hundehalter

    Symptomatisch ist dabei nach Ansicht der Kammer der Vorfall am 29.07.2004; dieser hat sich zwar erst nach der letzten Behördenentscheidung ereignet, bei der angefochtenen Verfügung handelt es sich jedoch um einen Dauerverwaltungsakt, bei dem auch Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu berücksichtigen sind (siehe Eyermann/Jörg Schmidt, § 113, Rd.Nr. 48 m.w.N sowie speziell zur Hundehaltung VG Karlsruhe, Urt.v. 26.03.2002 - 10 K 2428/02).
  • FG Sachsen, 09.11.2011 - 8 K 1840/10

    Kein Kindergeldanspruch bei Erbringung einer Missionarstätigkeit im Ausland für

    Voraussetzung für diesen Freiwilligendienst ist die Bewilligung durch die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend handelnde Deutsche Nationalagentur oder die Bewilligung durch die Europäische Kommission (Schmidt/Loschelder, Einkommensteuergesetz , 30. Aufl. 2011, § 32 Rnr. 34 mit Hinweis auf FG M. v. 2.2.2004, 10 K 2428/02, EFG 2004, 823).
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