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   FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15   

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FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15 (https://dejure.org/2016,36987)
FG Köln, Entscheidung vom 15.09.2016 - 10 K 2497/15 (https://dejure.org/2016,36987)
FG Köln, Entscheidung vom 15. September 2016 - 10 K 2497/15 (https://dejure.org/2016,36987)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung des Pkws einer GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung des Pkws einer GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1
    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung des Pkws einer GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dienstwagen - Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw beim Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 2081
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 6 K 6154/10

    Körperschaftsteuer 2001 bis 2003; gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Im Streitfall ist von einer auch privaten Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin auszugehen, denn es spricht ein - von der Klägerin nicht erschütterter - Anscheinsbeweis für eine private Nutzung des betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.9.2013 - 6 K 6154/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 1955, rkr.).

    Diese Rechtsprechung, ihre Richtigkeit für das Lohnsteuerrecht unterstellt, kann auf alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht übertragen werden (so zutreffend FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.9.2013 - 6 K 6154/10, a.a.O.; zweifelnd auch Klein/ Müller/ Döpper, a.a.O., Rn. 1059).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 626; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung und kann eine solche auch nicht konkludent aus der tatsächlichen Durchführung hergeleitet werden, liegt in der privaten Nutzung ohne Entrichtung eines angemessenen Entgelts eine vGA (BFH, Urteile vom 23.1.2008 - I R 8/06, BStBl II 2012, 260 und vom 17.7.2008 - I R 83/07, BFH/NV 2009, 417; R. Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2015, § 8 Rz. 1067; Klein/Müller/Döpper in Mössner/Seeger, KStG, § 8 Rn. 1060).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 83/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Private PKW-Nutzung - Kostenentscheidung bei

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung und kann eine solche auch nicht konkludent aus der tatsächlichen Durchführung hergeleitet werden, liegt in der privaten Nutzung ohne Entrichtung eines angemessenen Entgelts eine vGA (BFH, Urteile vom 23.1.2008 - I R 8/06, BStBl II 2012, 260 und vom 17.7.2008 - I R 83/07, BFH/NV 2009, 417; R. Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2015, § 8 Rz. 1067; Klein/Müller/Döpper in Mössner/Seeger, KStG, § 8 Rn. 1060).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 626; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    a) Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werden können (vgl. nur BFH, Urteil vom 21.3.2013 - VI R 31/10, BStBl II 2013, 700).
  • FG Köln, 18.03.2016 - 3 K 3735/12

    Einkommensteuerliche Ordnungsmäßigkeit eines von einer selbständigen

    Auszug aus FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15
    Zu den Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gehören unter anderem die Angabe des genauen Reiseziels und des Reisezwecks (zu Einzelheiten s. FG Köln, Urteil vom 18.3.2016 - 3 K 3735/12, EFG 2016, 1332, NZB-Az.: VIII B 54/16).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Dem Finanzamt ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermitteln, sofern ist sich nur um vereinzelte Fälle handelt (Abgrenzung zu FG Köln, Urteil vom 15. September 2016 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081).

    Zu Unrecht geht der Beklagte davon aus, dass die Angabe "Hotel" in der Spalte "Besuchte Personen, Firmen, Behörden" auf den vereinzelten Dienstreisen (etwa in die Niederlande) zur Verwerfung des Fahrtenbuches führt, weil es für das Finanzamt nicht zumutbar sei, die Namen und Adressen aus weiteren Unterlagen wie Reisekostenunterlagen zu ermitteln (unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 15. September 2016 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081).

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

    Dies könne z.B. durch ein Fahrtenbuch geschehen (vgl. Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 03.09.2013 - 6 K 6153/10 und des FG Köln vom 15.09.2016 - 10 K 2497/15).

    Auch das Urteil des FG Köln vom 15.09.2016 (10 K 2497/15) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da die Privatnutzung des Fahrzeugs dem Gesellschafter-Geschäftsführer im dortigen Sachverhalt vertraglich grundsätzlich gestattet, Herrn C aber explizit untersagt gewesen sei.

    Insoweit verweist der Beklagte auf das Urteil des FG Köln vom 15.09.2016 (10 K 2497/15).

    Gelte bei letzterem unbestritten ein Anscheinsbeweis zugunsten einer privaten Pkw-Nutzung, müsse dies aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch für alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gelten (vgl. FG Köln, Urteil vom 15.09.2016 - 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081).

  • FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund

    Als Indizien für eine private Mitnutzung würden beispielsweise das Fehlen eines gleichwertigen Fahrzeugs im Privatvermögen, das Nichtführen eines Fahrtenbuchs oder fehlende organisatorische Maßnahmen zur Überwachung des vertraglichen Nutzungsverbots sprechen (Hinweis auf das Urteil des FG Köln vom 15.9.2016 10 K 2497/15, zitiert in juris).

    Im Übrigen - so das FA - sei bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Rechtsprechung des VI. Senats auf die vorliegende Konstellation, nämlich die private Pkw-Nutzung eines Firmenwagens beim beherrschenden Gesellschafter, zu übertragen oder ob eine Gleichstellung mit dem Einzelunternehmer vorzunehmen sei, d.h., dass für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer - wie bei Einzelunternehmern - ein Anscheinsbeweis zugunsten einer privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen spreche (Hinweis auf das Urteil des FG Köln vom 15.9.2016 - 10 K 2497/15).

    Innerhalb der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sind u.a. das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 3.9.2013 6 K 6154/10, EFG 2013, 1955) und das Finanzgericht Köln (Urteile vom 15.9.2016 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081 und vom 8.12.2022 13 K 1001/19, zitiert in juris) der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH für alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer nicht gefolgt.

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