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   FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap   

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https://dejure.org/2019,40974
FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap (https://dejure.org/2019,40974)
FG Münster, Entscheidung vom 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap (https://dejure.org/2019,40974)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 10 K 2506/17 Kap (https://dejure.org/2019,40974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kapitalertragsteuer - Unterliegt bei der rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens eine im Rückwirkungszeitraum an das Einzelunternehmen vorgenommene Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer?

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalertragsteuer | Steuerfolgen einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft für eine im..

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Rückwirkende Einbringung eines Einzelunternehmens mit zugehöriger Kapitalgesellschaftsbeteiligung; Ausschüttung im Rückwirkungszeitraum

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    EStG, UmwStG - KapESt bei Ausschüttung im Rückwirkungszeitraum

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Beurteilung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.03.2018 - I R 12/16

    Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten im Rahmen des § 20 Abs. 7 Satz 3

    Auszug aus FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 2506/17
    Insoweit verweist die Klägerin auch auf das BFH-Urteil vom 7.3.2018 (I R 12/16).
  • BFH, 23.04.1986 - I R 178/82

    Umwandlung einer OHG - GmbH - Zurückbezug - Ermittlung des Einkommens - Einkommen

    Auszug aus FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 2506/17
    Die Regelung solle vermeiden, dass durch die Anwendung körperschaftlicher Regelungen im Rückwirkungszeitraum Vorgänge als verdeckte Gewinnausschüttungen besteuert würden, welche ohne Rückwirkung im Einzelunternehmen eine Entnahme wären (Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.4.1096 I R 178/82, BStBl II 1986, 880).
  • BFH, 16.11.2011 - I R 108/09

    Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem als Eigenbetrieb geführten BgA

    Auszug aus FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 2506/17
    Für die Kapitalertragsteuer wird der Gegenstand der Steuerfestsetzung nämlich nicht durch den Veranlagungszeitraum, sondern sachverhaltsbezogen bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2011 I R 108/09, BStBl II 2013, 328, unter II.6.).
  • BFH, 12.04.2022 - VIII R 35/19

    Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, unter Aufhebung des Urteils vom 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap die Klage als unbegründet abzuweisen.

  • BFH, 13.12.2022 - IX R 5/22

    Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere

    Bestätigt werde diese Beurteilung durch das Urteil des FG Münster vom 11.10.2019 - 10 K 2506/17 Kap (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 2015; nachfolgend BFH-Beschluss vom 12.04.2022 - VIII R 35/19, BFHE 277, 113, BFH/NV 2022, 1024), das den umgekehrten Fall der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) betreffe.
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