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   FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06   

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FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06 (https://dejure.org/2007,27907)
FG München, Entscheidung vom 16.05.2007 - 10 K 2628/06 (https://dejure.org/2007,27907)
FG München, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 10 K 2628/06 (https://dejure.org/2007,27907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an eine hinreichende Bezeichnung des Klagebegehrens; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unwirksamer Bekanntgabe

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1, 2 § 68 S. 1
    Bezeichnung Klagebegehren; Rechtsschutzinteresse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bezeichnung Klagebegehren - Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.11.1996 - III R 24/96

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzung des Verfahrens in Gestalt einer

    Auszug aus FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06
    Ein weiteres Festhalten an der Klage würde in diesem Falle zu einer Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse führen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.11.1996 III R 24/96, BFH/NV 1997, 430).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 26.11.1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 26.11.1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 21.05.1997 - I R 50/96

    Bestimmung des Antrags einer Anfechtungsklage

    Auszug aus FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06
    Der Kl hat innerhalb der Ausschlussfrist weder gegenüber dem Gericht noch durch Bezugnahme auf gegenüber dem FA abgegebene Erklärungen (BFH-Urteil vom 21.05.1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870 m.w.N.) dargelegt, inwieweit der nach § 68 S. 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens gewordene Bescheid vom 23.05.2006 --nunmehr in Gestalt des weiteren Änderungsbescheids vom 20.04.2007--rechtswidrig ist und den Kl in seinen Rechten verletzt.
  • BFH, 06.03.1997 - VII R 121/96

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Zulassung durch das Finanzgericht oder

    Auszug aus FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06
    Ein weiteres Festhalten an der Klage würde in diesem Falle zu einer Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse führen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.11.1996 III R 24/96, BFH/NV 1997, 430).
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