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   FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 K 2634/99 E   

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https://dejure.org/2003,9577
FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 K 2634/99 E (https://dejure.org/2003,9577)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2003 - 10 K 2634/99 E (https://dejure.org/2003,9577)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 10 K 2634/99 E (https://dejure.org/2003,9577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Einmalzahlung; Kreditvermittlungsgebühr; Werbungskostenabzug; Wirtschaftlicher Gehalt der Leistung; Vertragliche Vereinbarung - Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit einer von einem Dritten in Rechnung gestellten Kreditvermittlungsgebühr als Werbungskosten bei Abschluss einer Rentenversicherung gegen kreditfinanzierte Einmalzahlung; Nachweis des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den steuerpflichtigen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 K 2634/99
    Der Beklagte könne sich zur Stützung seiner Auffassung insbesondere nicht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 2001 (VIII R 29/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 268) berufen, denn das Anlagekonzept, das der BFH beurteilt habe, unterscheide sich deutlich von dem der S-GmbH.

    wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistung (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 30. Oktober 2001 - VIII R 29/00, a.a.O.).

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 K 2634/99
    Dabei kann dahinstehen, ob hinter den hier umstrittenen Aufwendungen der Kläger die Absicht gestanden hat, künftig einen Überschuss der Rentenerträge über die angefallenen Werbungskosten zu erzielen (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 - X R 23/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 267).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 K 2634/99
    Die Folgen der fortbestehenden Unsicherheit bei der Zuordnung der angefallenen Kosten gehen daher zu Lasten der Kläger, denn sie machen Werbungskosten geltend, die sich steuermindernd auswirken und deshalb von ihnen nachzuweisen sind (vergl. dazu auch das Urteil des BFH vom 5. November 1970 - V R 71/67, BStBl II 1971, 220).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 8/03 als unzulässig; für eine Begrenzung des Werbungskostenabzugs, jedoch ohne konkrete prozentuale Angabe auch Urteil des FG Düsseldorf vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, juris, STRE200470919, Revision X R 11/04).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120; Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
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