Rechtsprechung
FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2692/12 |
Verfahrensgang
- FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2692/12
- BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1083/15
Inanspruchnahme der Lebensgefährtin als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden …
Diese ist auch noch in der am 30. August 2012 verfassten Klageschrift im ersten Rechtsgang (10 K 2692/12) als ladungsfähige Adresse des als Zeugen benannten Herrn A angeführt.Mit ihrer hiergegen im ersten Rechtszug erhobenen Klage (10 K 2692/12) hat die Klägerin geltend gemacht, der angefochtene Duldungsbescheid sei rechtswidrig, da im Streitfall weder die Anfechtungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2 AnfG erfüllt seien noch der Tatbestand des § 3 Abs. 1 AnfG vorliege.
Das Finanzgericht Köln hat die Klage im ersten Rechtszug (10 K 2692/12) mit Urteil vom 13. März 2013 abgewiesen.
Grund für die Aufhebung der Vorentscheidung ist der - dem 10. Senat des FG Köln seinerzeit unbekannte - Umstand gewesen, dass im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und Entscheidung am 13. März 2013 über die Klage 10 K 2692/12 in England ein am 19. Dezember 2012 eröffnetes (und erst im Dezember 2013 beendetes) Insolvenzverfahren nach englischem Recht ("Bankruptcy-Verfahren") über das Vermögen des Herrn A anhängig gewesen war, aufgrund dessen der Rechtsstreit 10 K 2692/12 mangels Aufnahme durch den Insolvenzverwalter (official receiver) kraft Gesetzes unterbrochen war (§ 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG).
- BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung …
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. März 2013 10 K 2692/12 aufgehoben.