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   FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20   

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FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20 (https://dejure.org/2021,58495)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2021 - 10 K 29/20 (https://dejure.org/2021,58495)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2021 - 10 K 29/20 (https://dejure.org/2021,58495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hinzurechnung des Entgelts für die Überlassung des Firmenlogos für Werbezwecke dem Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Handelsunternehmens als Sponsor für eine Sportmannschaft

  • IWW

    § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG 2002, § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG 2002, § 535 BGB, §§ 535 ff BGB, § 7 S. 1 GewStG 2002, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 11 UrhG, §§ 11ff UrhG
    GewStG, UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hinzurechnung des Entgelts für die Überlassung des Firmenlogos für Werbezwecke dem Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Handelsunternehmens als Sponsor für eine Sportmannschaft

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Wann sind Sponsoring-Aufwendungen (gewinnerhöhend) bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 25.07.2019 - III R 22/16

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Insoweit darf für die Einordnung als Anlagevermögen die Zeitkomponente "dauernd" nicht als reiner Zeitbegriff i.S. von "immer" oder "für alle Zeiten" verstanden werden (BFH-Urteile vom 5. Juni 2008 IV R 67/05, BStBl II 2008, 960; vom 25. Juli 2019 III R 22/16, BStBl II 2020, 51).

    Eine Zuordnung zum Anlagevermögen scheidet danach aus, wenn der Steuerpflichtige die angemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter nicht ständig für den Gebrauch in seinem Betrieb hätte vorhalten müssen und sie deshalb nicht zu seinem dem Betrieb auf Dauer gewidmeten Betriebskapital gehören würden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2019 III R 22/16, BStBl II 2020, 51 m.w.N.).

    (3) Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Wirtschaftsgut im Falle der (fiktiven) Eigentümerstellung des Steuerpflichtigen nicht dem Anlagevermögen zuzuordnen wäre, ergibt sich daraus zugleich, dass das Wirtschaftsgut zum Umlaufvermögen gehören würde (vgl. BFH Urteil vom 25. Juli 2019 III R 22/16, BStBl II 2020, 51).

  • BFH, 08.12.2016 - IV R 24/11

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob eine Erwerbsmöglichkeit tatsächlich besteht oder wirtschaftlich sinnvoll ist (vgl. ausführlich BFH-Urteil vom 8. Dezember 2016, IV R 24/11, BFH/NV 2017/985 m.w.N.).

    Es ist zu fragen, ob der Geschäftszweck das dauerhafte Vorhandensein solcher Wirtschaftsgüter voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2016 IV R 24/11 a.a.O. m.w.N.).

    Ein Gegenstand kann auch dann fiktives Anlagevermögen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird; dies gilt selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2016 IV R 24/11 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 15.06.1983 - I R 113/79

    Hinzurechnung der Hälfte der Mietzinsen, wenn bei gemischtem Vertrag die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Die Einordnung unter diese Vertragstypen ist dann ausgeschlossen, wenn der Vertrag wesentliche mietfremde oder pachtfremde Elemente enthält, die ihn einem anderen Vertragstyp zuordnen oder zu einer Einordnung als Vertrag eigener Art führen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1983 I R 113/79, BStBl II 1984, 17; vom 28. Juni 1978 I R 131/76, BStBl II 1979, 47).

    Eine Hinzurechnung ist jedoch ausgeschlossen, wenn verschiedene Leistungspflichten derart miteinander verschmolzen sind, dass ein Vertragsgebilde ganz eigener Art besteht, welches nicht mehr nur als ein Nebeneinander von Leistungen verschiedener Vertragstypen charakterisiert werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 15. Juni 1983 I R 113/79, BFHE 139, 286, BStBl II 1984, 17).

  • BFH, 31.01.2012 - I R 105/10

    Hinzurechnung von Glücksspielabgaben zur Ermittlung des Gewerbeertrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    a) Rechte iSd. § 8 Nr. 1 f) Satz 1 GewStG sind Immaterialgüterrechte, d.h. subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbständigem Vermögenswert, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition - ein Abwehrrecht - besteht (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2012 I R 105/10, BFH/NV 2012, 996 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - I ZR 177/80, GRUR 1983, 377, 378 = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster; Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 904 - Le-Corbusier-Möbel; Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09, GRUR 2011, 803 Rn. 31 - Lernspiele; BGH, GRUR 2012, 58 Rn. 17 - Seilzirkus).
  • FG Niedersachsen, 06.12.2018 - 10 K 188/17

    Streit über die Hinzurechnung von Mietaufwendungen zum Gewerbeertrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Der Handel mit Produkten umfasst üblicherweise auch die Werbung für diese Produkte (vgl. auch Senatsurteil vom 6. Dezember 2018, 10 K 188/17, juris).
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - I ZR 177/80, GRUR 1983, 377, 378 = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster; Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 904 - Le-Corbusier-Möbel; Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09, GRUR 2011, 803 Rn. 31 - Lernspiele; BGH, GRUR 2012, 58 Rn. 17 - Seilzirkus).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - I ZR 177/80, GRUR 1983, 377, 378 = WRP 1983, 484 - Brombeer-Muster; Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 904 - Le-Corbusier-Möbel; Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09, GRUR 2011, 803 Rn. 31 - Lernspiele; BGH, GRUR 2012, 58 Rn. 17 - Seilzirkus).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 25/16

    Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    Ungeschützte Positionen, die gegenüber nicht berechtigten Personen kein Abwehrrecht gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht vom Rechtebegriff des § 8 Nr. 1 f) GewStG umfasst (BFH-Urteil vom 26. April 2018 III R 25/16, BFH/NV 2018, 1199).
  • FG Düsseldorf, 29.01.2019 - 10 K 2717/17

    Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 10 K 29/20
    46 (3) Sollte die Entscheidung des FG Düsseldorf im Urteil vom 29. Januar 2019 (10 K 2717/17, EFG 2019, 544, Rev. anhängig unter dem Az. III R 15/19) dahingehend zu verstehen sein, dass für die Zuordnung zum Anlagevermögen allein auf den Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit abzustellen und die Werbung/Vermarktung isoliert zu betrachten sei, folgt der Senat dieser Rechtsauffassung aus den eben angeführten Gründen nicht.
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

  • BFH - III R 15/19 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Miete

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 31.07.1985 - VIII R 261/81

    Zur Hinzurechnung wegen gemieteter Wirtschaftsgüter bei Nutzungsüberlassung an

  • BFH, 04.06.2014 - I R 70/12

    Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und

  • BFH, 28.06.1978 - I R 131/76

    Druckerei - Deutsche Bundesbahn - Eisenbahnfrachtbrief - Prüfungsstempel -

  • BFH, 10.07.1996 - I R 132/94

    Zur Frage des Gegenstands einer (Teil-)Betriebsverpachtung i. S. des § 8 Nr. 7

  • BFH, 23.03.2023 - III R 5/22
  • BFH, 23.03.2023 - III R 5/22

    (Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11.11.2021 - 10 K 29/20 aufgehoben.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen vom 11.11.2021 - 10 K 29/20 aufzuheben und den Gewerbesteuermessbescheid für 2015 vom 19.03.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.01.2020 dahingehend zu ändern, dass im Rahmen des Sponsorings gezahlte Entgelte in Höhe von ... EUR nicht als Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und in Höhe von ... EUR nicht als Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung berücksichtigt werden und der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend herabgesetzt wird.

  • FG Münster, 18.08.2022 - 10 K 1421/19

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der

    Das Finanzgericht Niedersachsen habe in seinem Urteil vom 11.11.2021 (10 K 29/20) entschieden, dass die Überlassung von Werbeflächen (Bande und Trikot) als Mietvertrag zu qualifizieren sei.

    Schließlich können auch dem seitens des FA zitierten Urteil des Niedersächsischen FG vom 11.11.2021 (10 K 29/20, EFG 2022, 1132) keine abweichenden Maßstäbe zur Beurteilung von Messeteilnahmeverträgen entnommen werden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2022 - 5 K 5101/20

    Gewerbesteuermessbetrag: Keine Hinzurechnung von Aufwendung für Sponsoring sowie

    Die Revision war im Hinblick auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. November 2021 (10 K 29/20) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
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