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   FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04   

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FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04 (https://dejure.org/2006,16741)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2006 - 10 K 3073/04 (https://dejure.org/2006,16741)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2006 - 10 K 3073/04 (https://dejure.org/2006,16741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer Bauträger-GmbH als notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Anwalts bei seiner Sozietät; Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der Bauträger-GmbH als notwendiges Sonderbetriebsvermögen ; Begriff des notwendigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1997) § 4 Abs. 1, 3 § 18 Abs. 1 Nr. 1
    GmbH-Beteiligung und übernommene Bürgschaftsverpflichtung als Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GmbH-Beteiligung und übernommene Bürgschaftsverpflichtung als Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Da bei der Ausübung eines freien Berufs grundsätzlich der Einsatz der eigenen Arbeitskraft und der durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse im Vordergrund steht, wertet der BFH "Geldgeschäfte" wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft generell als für einen Freiberufler berufsfremde Vorgänge (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828 m.w.N.).

    Ist das Geldgeschäft gegenüber der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd, kommt es zudem darauf an, ob das Geldgeschäft ein eigenes wirtschaftliches Gewicht hat (BFH-Urteil in BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828 mwN).

    Dabei ist darauf abzustellen, ob die Gewinnung eines neuen Auftraggebers lediglich ein erwünschter Nebeneffekt des Geldgeschäfts ist oder ob das Geschäft ohne die Aussicht auf neue Aufträge nicht zustande gekommen wäre (BFH-Urteil in BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828 m.w.N.).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens können auch im Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG solche des notwendigen oder des gewillkürten Betriebsvermögens sein (BFH-Urteil vom 02. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373 , BStBl II 2004, 985 m.w.N.).

    d) Die Beteiligung an der S-GmbH und die übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen waren auch kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Kl. Gewillkürtes Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter sein, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil in BFHE 203, 373 , BStBl II 2004, 985 m.w.N.).

    Um der Gefahr vorzubeugen, dass verlustbringende Wirtschaftsgüter bewusst vom privaten in den betrieblichen Bereich verlagert werden, lehnt die Rechtsprechung die Eignung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen aber ab, wenn zum Einlagezeitpunkt erkennbar ist, dass es dem Betrieb nicht nutzt, sondern schadet (BFH-Urteile in BFHE 203, 373 , BStBl II 2004, 985 ; und vom 2. März 1967 IV 32/63, BFHE 88, 323, BStBl III 1967, 391).

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Entsprechend der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorgenommenen Typisierung der freiberuflichen Tätigkeit misst der BFH dem Umstand, dass der Anteilserwerb mit der Übernahme der steuerlichen Beratung der GmbH und mit ihr verbundener Unternehmen zusammenhing, für die freiberufliche Tätigkeit eines Steuerberaters keine ausschlaggebende Bedeutung bei (BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168 , BStBl II 1981, 564 ).

    Wesentlich sei vielmehr -wofür allerdings die Ursache der Anschaffung mit herangezogen werden könne-auf den tatsächlichen Verwendungszweck im Einzelfall, also auf die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts, abzustellen (BFH in BFHE 133, 168 , BStBl II 1981, 564 unter Verweis auf den BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 ).

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Zusätzlich zum betrieblichen Förderungszusammenhang kommt es also entscheidend darauf an, dass der Geschäftsgegenstand der Gesellschaft, an der sich der Steuerpflichtige beteiligt, der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist (s. hierzu BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290 , BStBl II 2001, 798 , wo auch ausdrücklich der Fall der Beteiligung eines Anwalts an der Mandantengesellschaft, von der er Honorare erhält, genannt ist).

    Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der BFH eine Wesensverwandtschaft zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Geldgeschäft für möglich erachtet hat (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353 , BStBl II 1976, 380 zum beratenden Ingenieur für Baustatik, der sich an einer Planungs- und Bau-GmbH beteiligt und zum Wirtschaftsprüfer, der sich an einer Treuhand-GmbH beteiligt; BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75 BFHE 126, 298 , BStBl II 1979, 109 für den Fall eines freiberuflich tätigen Baustatikers, der sich an einer Wohnungsbau-AG beteiligt; BFH-Urteil in BFHE 195, 290 ; BStBl II 2001 zur Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet) ist vorliegend zwischen der Tätigkeit eines Rechtsanwalts und dem Geschäftsfeld einer Bauträger-GmbH eine solche Wesensverwandtschaft nicht erkennbar.

  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 328/84

    Unterlassene Prüfung einer eventuellen Minderung der Steuerzahllast eines

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552 , BStBl II 1982, 250 ; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der BFH eine Wesensverwandtschaft zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Geldgeschäft für möglich erachtet hat (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353 , BStBl II 1976, 380 zum beratenden Ingenieur für Baustatik, der sich an einer Planungs- und Bau-GmbH beteiligt und zum Wirtschaftsprüfer, der sich an einer Treuhand-GmbH beteiligt; BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75 BFHE 126, 298 , BStBl II 1979, 109 für den Fall eines freiberuflich tätigen Baustatikers, der sich an einer Wohnungsbau-AG beteiligt; BFH-Urteil in BFHE 195, 290 ; BStBl II 2001 zur Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet) ist vorliegend zwischen der Tätigkeit eines Rechtsanwalts und dem Geschäftsfeld einer Bauträger-GmbH eine solche Wesensverwandtschaft nicht erkennbar.
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der BFH eine Wesensverwandtschaft zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Geldgeschäft für möglich erachtet hat (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353 , BStBl II 1976, 380 zum beratenden Ingenieur für Baustatik, der sich an einer Planungs- und Bau-GmbH beteiligt und zum Wirtschaftsprüfer, der sich an einer Treuhand-GmbH beteiligt; BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75 BFHE 126, 298 , BStBl II 1979, 109 für den Fall eines freiberuflich tätigen Baustatikers, der sich an einer Wohnungsbau-AG beteiligt; BFH-Urteil in BFHE 195, 290 ; BStBl II 2001 zur Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet) ist vorliegend zwischen der Tätigkeit eines Rechtsanwalts und dem Geschäftsfeld einer Bauträger-GmbH eine solche Wesensverwandtschaft nicht erkennbar.
  • BFH, 02.03.1967 - IV 32/63

    Vornahme einer Teilwertabschreibung einer Personengesellschaft bzgl. erworbener

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Um der Gefahr vorzubeugen, dass verlustbringende Wirtschaftsgüter bewusst vom privaten in den betrieblichen Bereich verlagert werden, lehnt die Rechtsprechung die Eignung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen aber ab, wenn zum Einlagezeitpunkt erkennbar ist, dass es dem Betrieb nicht nutzt, sondern schadet (BFH-Urteile in BFHE 203, 373 , BStBl II 2004, 985 ; und vom 2. März 1967 IV 32/63, BFHE 88, 323, BStBl III 1967, 391).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Wesentlich sei vielmehr -wofür allerdings die Ursache der Anschaffung mit herangezogen werden könne-auf den tatsächlichen Verwendungszweck im Einzelfall, also auf die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts, abzustellen (BFH in BFHE 133, 168 , BStBl II 1981, 564 unter Verweis auf den BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 ).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04
    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung setzt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173 ).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 236/77

    Darlehensforderung eines Steuerberaters kann notwendiges Betriebsvermögen sein

  • BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79

    Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht -

  • BFH, 02.12.1982 - IV R 72/79

    Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in den Betriebsvermögensvergleich nach §

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

  • BFH, 15.11.1990 - IV R 63/88

    Darlehensverbindlichkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Ein solcher betrieblicher Förderungszusammenhang weist die Beteiligung eines Freiberuflers an einer Gesellschaft ohne einen nach außen verlautbarten besonderen Widmungsakt von sich aus aber nur dann als notwendiges Betriebsvermögen aus, wenn der Geschäftsgegenstand der Gesellschaft, an der sich der Steuerpflichtige beteiligt, dessen freiberuflicher Tätigkeit nicht wesensfremd ist (BFH, Urteil vom 26. April 2001 - IV R 14/00 - a.a.O.. S. 800; FG München, Urteil vom 29. März 2006 - 10 K 3073/04 - EFG - 2006, 1326, 1327).

    Ohne diese gewisse sachliche Nähe der freiberuflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zum Unternehmensgegenstand derjenigen Gesellschaft, an der er sich beteiligt, führt der Umstand allein, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Beteiligung des freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen an ihr an ihn berufspezifische Mandate vergibt, nicht dazu, die Gesellschaftsbeteiligung zum freiberuflichen Betriebsvermögen zu rechnen (BFH, Urteil vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77 - BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564, 566; FG München, Urteil vom 29. März 2006 - 10 K 3073/04 - a.a.O.

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