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   FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06 Kg   

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https://dejure.org/2007,7425
FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06 Kg (https://dejure.org/2007,7425)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2007 - 10 K 3095/06 Kg (https://dejure.org/2007,7425)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg (https://dejure.org/2007,7425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AuslG § 30 Abs. 3
    D (A), Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbstätigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Duldung; Aussetzung der Abschiebung; Asylbewerber; Erwerbstätige Person; Ausschließlicher Sozialhilfebezug - Kein Kindergeld eines nicht-erwerbstätigen Ausländers bei Duldung (keine Analogie bei Sozialhilfebezug)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeld eines nicht-erwerbstätigen Ausländers bei Duldung (keine Analogie bei Sozialhilfebezug)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 607
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06
    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160) lediglich beanstandet, dass der Gesetzgeber sein mit der Neufassung des § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 verfolgtes Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben (BT-Drucks. 12/5502, S. 44), durch bloße Anknüpfung an die Art des Aufenthaltstitels in ungeeigneter Weise umgesetzt habe.

    Bei einem Bezug von Sozialhilfe habe sich das verfügbare Familieneinkommen durch die Neuregelung im Ergebnis nicht geändert, weil das Kindergeld beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt weiterhin nicht an die Eltern, sondern gemäß § 104 SGB X an den vorausleistenden Träger der Sozialhilfe gezahlt worden sei (Beschluss in BVerfGE 111, 160, unter B. II. 2. der Gründe).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Von den Finanzgerichten wird die Auffassung des BFH teilweise geteilt (vgl zB das FG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.2007 - 10 K 3095/06 Kg - juris) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Von den Finanzgerichten wird die Auffassung des BFH teilweise geteilt (vgl zB das FG Düsseldorf, Urteil vom 23.1. 2007 - 10 K 3095/06 Kg - juris).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Von den Finanzgerichten wird die Auffassung des BFH teilweise geteilt (vgl zB das FG Düsseldorf, Urteil vom 23.1. 2007 - 10 K 3095/06 Kg - juris).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Von den Finanzgerichten wird die Auffassung des BFH teilweise geteilt (vgl zB das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 23.1.2007 - 10 K 3095/06 Kg - juris).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04

    Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Humanitäre Gründe;

    3 oder 4 AuslG zurückgeht, kann sie allenfalls als Aufenthaltstitel angesehen werden, der einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründet (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • SG Aachen, 12.02.2008 - S 13 EG 24/07

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Personen, die lediglich einen derart ungesicherten Bleibestatus haben, durfte der Gesetzgeber durch die früheren Regelungen und darf er durch die Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Art. 8 und 14 EMRK vom Erziehungsgeldbezug ausschließen (vgl. dazu FG Düsseldorf, Urteile vom 23.01.2007 - 10 K 5107/05 Kg und 10 K 3095/06 Kg; BFH, Urteil vom 15.03.2007 - III R 93/03).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04

    Anspruch einer jugoslawischen Staatsbürgerin auf Kindergeld nach den Regelungen

    Geht man nun davon aus, dass die Aufenthaltsbefugnis der Klägerin auf die Regelungen des § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG zurückgeht, kann sie allenfalls als Aufenthaltstitel angesehen werden, der einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründet (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • FG Münster, 24.04.2007 - 15 K 3830/04

    Aufhebung der einem geduldeten Ausländer bewilligten Kindergeldgewährung für den

    Wie das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 23.01.2007 (10 K 3095/06 Kg, in EFG 2007, 607) und auch der BFH in seinemUrteil vom 15.03.2007 (III R 93/03, a.a.O.) hervorgehoben haben, wollte der Gesetzgeber des AuslAnsprG mit der Neufassung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG Ausländern nur in einem eingeschränkten Umfang Kg gewähren, nämlich nur dann, wenn sie sich auf Dauer in Deutschland aufhalten und bezüglich ihrer Familien eine langfristige Integration in der Bundesrepublik erreichbar erscheint.
  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 2915/05

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld aus Aufenthaltstitel; Zulässigkeit der

    Daher kann die Aufenthaltsbefugnis allenfalls als Aufenthaltstitel angesehen werden, der einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründet (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, EFG 2007, 607).
  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 5110/06

    Anknüpfung der Bewilligung von Kindergeld für Ausländer an die Erwerbstätigkeit;

    Zwar hat die Klägerin im September 2005 eine Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 AufenthaltG erhalten, dieser Sachverhalt kann einen Anspruch auf Kindergeld aber nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründen (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 607).
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