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   FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04 F   

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FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04 F (https://dejure.org/2006,10860)
FG Münster, Entscheidung vom 25.01.2006 - 10 K 3140/04 F (https://dejure.org/2006,10860)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 10 K 3140/04 F (https://dejure.org/2006,10860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entnahme bei die Hafteinlage übersteigender Pflichteinlage

  • rechtsportal.de

    Entnahme bei die Hafteinlage übersteigender Pflichteinlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a EStG - Entnahme bei die Hafteinlage übersteigender Pflichteinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten durch eine Einlagenminderung und deren haftungsrechtliche Konsequenz; Einkommenssteuertechnische Gewinnzurechnung; Anwendbarkeit von § 15a Abs. 3 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 738
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 247/01

    Rechtmäßigkeit einer Gewinnzurechnung aufgrund einer Einlageminderung;

    Auszug aus FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04
    Die Klägerin verkennt aber, dass § 15 a Abs. 3 EStG allein an das Kapitalkonto, d.h. die geleistete Einlage anknüpft und die Ausgleichsfähigkeit der gem. § 52 Abs. 19 EStG über das negative Kapitalkonto hinaus ausgleichsfähigen Verluste unberührt lässt (siehe insoweit Urteil des FG Hamburg vom 27.10.2004 - VII 247/01, EFG 2005, 359).

    Zum anderen verfolgt § 15 a Abs. 3 EStG zwar grundsätzlich den Zweck, den Kommanditisten, der seine Einlage entnimmt, mit demjenigen, der von Anfang an nur den geringeren Betrag eingelegt hat, gleichzustellen (FG Hamburg, Urteil vom 27.Oktober 2004 VII 247/01, EG 2005, 359).

  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04
    Der Gesetzgeber hat, wie hierzu bereits der BFH in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 (IV R 106/94, BStBl. II 1996, 226 (230)) ausgeführt hat, nur grundsätzlich Haftungsumfang und Verlustausgleichsmöglichkeit in Übereinstimmung bringen wollen.
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 40/95

    Beiladung bei verrechenbarer Verlustfeststellung

    Auszug aus FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04
    Im Übrigen ist insoweit die Klägerin auch selbst klagebefugt (Urteil des BFH vom 08.04.1998 VIII R 40/95, BFH/NV 1998, 1363 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 103/84

    Haftung des ausgeschiedenen Kommanditisten

    Auszug aus FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04
    Die gesetzliche Regelung der §§ 171, 172 HGB geht davon aus, dass die Gesellschaftsgläubiger durch die unbeschränkte Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters und die der Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Hafteinlage gegen die Aushöhlung des Gesellschaftsvermögens ausreichend gesichert sind (Urteil des BGH vom 14.01.1985 II ZR 103/84, BB 1985, 821).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 14/98

    § 15 a EStG 1990, Anwendbarkeit auf nicht gem. § 52 Abs. 19 EStG begünstigte

    Auszug aus FG Münster, 25.01.2006 - 10 K 3140/04
    Es bestehen trotz der Verbindung in einem Bescheid zwei gesonderte und unabhängig voneinander anfechtbare Verwaltungsakte (Urteil des BFH vom 18.04.2000 VIII R 14/98, BFH/NV 2001, 10).
  • FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 426/03

    Bedeutung eines zusätzlich zur Einlage des Kommanditisten geleisteten Aufgelds

    (5) Das erkennende Gericht entscheidet damit im Ergebnis anders als das FG Münster mit seinem Urteil vom 25. Januar 2006, 10 K 3140/04 F (EFG 2006, 738 - Revision eingelegt, Aktz. IV R 15/06), wobei dahingestellt bleiben kann, ob dieser Entscheidung ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde liegt oder ob das FG Münster einen vergleichbaren Sachverhalt abweichend gewürdigt hat.

    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und im Hinblick auf das Urteil des FG Münster vom 25. Januar 2006, 10 K 3140/04 F (EFG 2006, 738), zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zugelassen worden.

  • BFH, 06.03.2008 - IV R 15/06

    Entnahme in Höhe eines zusätzlich zur Haftsumme gezahlten Aufgeldes führt bei

    Das Urteil vom 25. Januar 2006 10 K 3140/04 F ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 738 veröffentlicht.
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