Rechtsprechung
FG Köln, 24.11.2016 - 10 K 3370/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abgabenordnung: Erlass von Säumniszuschlägen - erfolgloser Aussetzungsantrag beim Finanzamt reicht aus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen zur Körperschaftsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen zur Körperschaftsteuer
- rechtsportal.de
AO § 227 ; AO § 240 Abs. 1 S. 1
Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen zur Körperschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Erlass von Säumniszuschlägen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.11.2016 - 10 K 3370/14
- BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Papierfundstellen
- EFG 2017, 363
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von …
Auszug aus FG Köln, 24.11.2016 - 10 K 3370/14
Der Bundesfinanzhof hat zum Erlass von Säumniszuschlägen folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. zusammenfassend Urteil vom 10.3.2016 - III R 2/15):.
- BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. November 2016 10 K 3370/14 aufgehoben.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 363 veröffentlicht.
- FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von …
Das Finanzgericht Köln vertritt die Auffassung, dass der Steuerpflichtige bereits dann alles getan habe, um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, wenn er allein bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat; ein gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sei dann nicht mehr erforderlich (vgl. FG Köln, Urteil vom 24. November 2016 - 10 K 3370/14, EFG 2017, 363 ).Im steuerrechtlichen Schrifttum wird der Auffassung des Finanzgerichts Köln teilweise gefolgt (…vgl. Rüsken , in: Klein, AO , 16. Aufl. 2022, § 240 Rn. 64; Bleschik , EFG 2017, 363, 365).