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   FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07   

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https://dejure.org/2008,22619
FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07 (https://dejure.org/2008,22619)
FG München, Entscheidung vom 01.08.2008 - 10 K 3548/07 (https://dejure.org/2008,22619)
FG München, Entscheidung vom 01. August 2008 - 10 K 3548/07 (https://dejure.org/2008,22619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Vertrauensschutz im Hinblick auf erhaltenes Kindergeld bei fehlerhafter Berücksichtigung eines Kindes als Zahlkind statt als Zählkind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensschutz im Hinblick auf erhaltenes Kindergeld bei fehlerhafter Berücksichtigung eines Kindes als Zahlkind statt als Zählkind

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 66 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vertrauensschutz im Hinblick auf erhaltenes Kindergeld bei fehlerhafter Berücksichtigung eines Kinds als Zahl- statt als Zählkind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vertrauensschutz im Hinblick auf erhaltenes Kindergeld bei fehlerhafter Berücksichtigung eines Kinds als Zahl- statt als Zählkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07
    Dem Verhalten der FK muss demnach die schlüssige Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteile vom 14.10.2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; vom 15.06.2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153; BFH-Beschlüsse vom 22.01.2004 VIII B 289/03, BFH/NV 2004, 759; vom 28.05.2004 VIII B 63/04, BFH/NV 2004, 1526; und vom 24.03.2005 III B 190/04, [...]).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

    Auszug aus FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der im Zivilrecht geltende Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 des Bürgerlchen Gesetzbuchs im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO nicht anwendbar (vgl. etwa Urteil vom 15.03.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (Urteil vom 16.03.2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218 m.w.N.).
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