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   VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00   

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https://dejure.org/2001,17673
VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00 (https://dejure.org/2001,17673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2001 - 10 K 3593/00 (https://dejure.org/2001,17673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 10 K 3593/00 (https://dejure.org/2001,17673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung - gelegentlicher Cannabis-Konsum)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis; Fahren unter Cannabiseinfluss; Rechtswidrigkeit der Einholung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung; Dringender Verdacht der Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges; Auslegung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Besitz von Betäubungsmitteln ist aber anerkanntermaßen ein starkes Indiz für die Einnahme solcher Mittel (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, DAR 1990, 153, u. OVG Rh.-Pf., B.v. 10.08.1999, DAR 1999, 518), jedenfalls sofern es - wie hier - an jeglichem Anhaltspunkt für die Absicht der Weitergabe fehlt.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Soweit sich der Antragsteller zur Begründung seiner Ansicht auf das Bundesverfassungsgericht beruft (B.v. 24.06.1993, BVerfGE 89, 69), verfängt das deshalb nicht, weil es dort nicht um Cannabiskonsum im Zusammenhang mit Fahren ging, so dass auch keine Aufklärung der Fähigkeit zur Trennung von Fahren und Konsum erforderlich war, sondern nur die durch Harn-, Blut- oder Haaruntersuchung mögliche Aufklärung, ob überhaupt (dort: gewohnheitsmäßig) Cannabiskonsum vorlag.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92

    Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung gegenüber dem privaten Interesse des Betroffenen in aller Regel schon dann der Vorrang einzuräumen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., B.v. 17.12.1991, - 10 S 2855/91 - u. v. 27.05.1992 - 10 S 1009/92 -, VBlBW 1992, 384 = NJW 1993, 549).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91

    Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG §

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung gegenüber dem privaten Interesse des Betroffenen in aller Regel schon dann der Vorrang einzuräumen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., B.v. 17.12.1991, - 10 S 2855/91 - u. v. 27.05.1992 - 10 S 1009/92 -, VBlBW 1992, 384 = NJW 1993, 549).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Besitz von Betäubungsmitteln ist aber anerkanntermaßen ein starkes Indiz für die Einnahme solcher Mittel (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, DAR 1990, 153, u. OVG Rh.-Pf., B.v. 10.08.1999, DAR 1999, 518), jedenfalls sofern es - wie hier - an jeglichem Anhaltspunkt für die Absicht der Weitergabe fehlt.
  • VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00
    Den spärlichen Angaben des Antragstellers, die sich auf die Behauptung einer "einmaligen Verfehlung" beschränken, lässt sich nichts darüber entnehmen, dass er etwa lediglich ausnahmsweise ein paarmal an einem fremden "Joint" gezogen hatte (zu einem solchen Fall s. VG Berlin, B.v. 21.03.2000, NJW 2000, 2440), und dass die bei ihm sichergestellten 0, 5 g Haschisch nicht zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen wären.
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2005 - 6 E 6836/04

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahrerlaubnis; Cannabis; Einmaliger Konsum

    Davon zu unterscheiden ist ein lediglich einmaliger nur zu Probierzwecken erfolgender Gebrauch von Cannabis, welcher nach dem medizinischen Sprachgebrauch als so genannter experimenteller Gebrauch oder Probierverhalten bezeichnet wird (VG Karlsruhe, Beschl. v. 02.02.2001 - 10 K 3593/00).
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2013 - 9 L 807/13

    Gutachtenaufforderung; Verhältnismäßigkeit; Wahlmöglichkeit; Blut- und

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 11 CS 02.1606 -, juris, Rn. 20; VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 10 K 3593/00 -, juris, Rn. 26; VG Frankfurt, Beschluss vom 4. April 2003 - 12 G 974/03 -, juris, Rn. 10.
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