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   FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03   

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FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03 (https://dejure.org/2006,19237)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2006 - 10 K 366/03 (https://dejure.org/2006,19237)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 10 K 366/03 (https://dejure.org/2006,19237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40; ; EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung beim Halbeinkünfteverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kapitalanlage: Hälftiger Werbungskostenabzug laut FG verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1222
  • EFG 2007, 526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 15 K 328/04

    Kapitaleinkünfte; Finanzierungskosten; GmbH-Beteiligung; Halbeinkünfteverfahren;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Mithin greift das Abzugsverbot unabhängig davon ein, ob die zugehörigen Einnahmen in demselben Zeitraum erzielt worden sind oder nicht (FG Münster, Urteil v. 28.05.2004 11 K 1743/03 E, EFG 2004, 1507; FG Düsseldorf, Urteil v. 19.01.2006 15 K 328/04 E, Ki, EFG 2006, 572).

    Danach gilt - wie eingangs ausgeführt - das Abzugsverbot unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen (FG Münster, Urteil v. 28.05.2004 11 K 1743/03 E, EFG 2004, 1507; FG Düsseldorf, Urteil v. 19.01.2006 15 K 328/04 E, Ki, EFG 2006, 572); so auch Heinicke in Schmidt EStG § 3c Rn 26).

  • FG Münster, 28.05.2004 - 11 K 1743/03

    Anwendung des Halbabzugsverfahrens nach § 3c Abs. 2 EStG; Schuldzinsen als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Mithin greift das Abzugsverbot unabhängig davon ein, ob die zugehörigen Einnahmen in demselben Zeitraum erzielt worden sind oder nicht (FG Münster, Urteil v. 28.05.2004 11 K 1743/03 E, EFG 2004, 1507; FG Düsseldorf, Urteil v. 19.01.2006 15 K 328/04 E, Ki, EFG 2006, 572).

    Danach gilt - wie eingangs ausgeführt - das Abzugsverbot unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen (FG Münster, Urteil v. 28.05.2004 11 K 1743/03 E, EFG 2004, 1507; FG Düsseldorf, Urteil v. 19.01.2006 15 K 328/04 E, Ki, EFG 2006, 572); so auch Heinicke in Schmidt EStG § 3c Rn 26).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Gleichwohl vermag das Gericht keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280, 101, 132 ; 101, 151 ) durch die Abzugsbeschränkung festzustellen.

    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Gleichwohl vermag das Gericht keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280, 101, 132 ; 101, 151 ) durch die Abzugsbeschränkung festzustellen.

    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Gleichwohl vermag das Gericht keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280, 101, 132 ; 101, 151 ) durch die Abzugsbeschränkung festzustellen.

    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Gleichwohl vermag das Gericht keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280, 101, 132 ; 101, 151 ) durch die Abzugsbeschränkung festzustellen.

    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Gleichwohl vermag das Gericht keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Verfassungsgebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280, 101, 132 ; 101, 151 ) durch die Abzugsbeschränkung festzustellen.

    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.

    Im Übrigen vermag das Gericht in der Abzugsbeschränkung im Halbeinkünfteverfahren schon deshalb keine mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbare ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu erkennen, weil die Verfassung den Gesetzgeber nicht zu einer Gesamtschau von körperschaftssteuerlicher und einkommensteuerlicher Belastung verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris).

  • FG Düsseldorf, 10.03.2003 - 13 K 5410/02

    Halbeinkünfteverfahren; Zinsaufwendungen; Beteiligung; Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Das Gesetz fordert insoweit weder einen unmittelbaren Zusammenhang noch einen zeitlichen Bezug zu den steuerfreien Einnahmen (FG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 13 K 5410/02 E, EFG 2003, 1070).
  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
    Wenn er aber eine ertragsteuerliche Einmalbesteuerung ausgeschütteter Gewinne beim Anteilseigner typisierend bereits bei einer nur hälftigen Berücksichtigung korrespondierender Ewerbsaufwendungen annimmt, ist diese Wertung durch den Gestaltungsraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris) umfasst und vom Gericht nicht zu beanstanden.
  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 51/06

    Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) blieb erfolglos (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 526).
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