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   VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11   

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https://dejure.org/2012,9866
VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11 (https://dejure.org/2012,9866)
VG Köln, Entscheidung vom 25.04.2012 - 10 K 3872/11 (https://dejure.org/2012,9866)
VG Köln, Entscheidung vom 25. April 2012 - 10 K 3872/11 (https://dejure.org/2012,9866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Prüflings auf die Neubewertung einer Prüfungsleistung bzw. einer Klausur in Erziehungswissenschaft; Benotung bzw. Bewertung von Prüfungsentscheidungen i.R.d. Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen; Bewertung einer Arbeit als Plagiat und ungenügend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36/11 -, juris.

    Insbesondere ist nicht dargelegt, dass die einzelnen positiven Elemente, die die Klausur der Klägerin nach Einschätzung der Gutachter enthält, eine nur geringfügige Bedeutung aufweisen und hierdurch der Annahme nicht entgegenstehen, dass die Prüfungsleistung nach dem Gesamteindruck in keiner Hinsicht den Anforderungen entspricht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36/11 -, a.a.O.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 50 ff.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3/92-, NVwZ 1993, 677.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11
    Zu den prüfungsspezifischen Wertungen gehören z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738.
  • VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12

    Antrag auf Zulassung zur weiteren mündlichen Abiturprüfung nach Ausschluss wegen

    Der Umstand, dass sie die von ihr bei der Erstellung der Klausur unstreitig verwendeten Textauszüge aus verschiedenen Sekundärquellen zu derjenigen Primärquelle, die Gegenstand der Abitur-Klausur war (eine Rede Adolf Hitlers zum sog. Ermächtigungsgesetz) nicht als Zitate kenntlich machte, ist entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht geeignet, den Tatbestand der Täuschung i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 1 VO-GO zu begründen, weil bei einer Klausurprüfung ein Zugriff auf die verwendete Literatur und daher deren genaue Zitierung nicht möglich und damit auch nicht geschuldet ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 25. April 2012, 10 K 3872/11, zit. n. juris, vgl. auch VG Berlin, 12. Kammer, Beschluss vom 22. August 2012, VG 12 L 577.12).
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