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   VG Potsdam, 01.07.2004 - 10 K 3925/02   

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https://dejure.org/2004,30251
VG Potsdam, 01.07.2004 - 10 K 3925/02 (https://dejure.org/2004,30251)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01.07.2004 - 10 K 3925/02 (https://dejure.org/2004,30251)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 10 K 3925/02 (https://dejure.org/2004,30251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Zusammentreffen von Alkoholstraftat mit weniger als 1,6 Promille mit hohem Aggressionspotential

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Anordnung zur Beibringung eines MPU-Fahreignungsgutachtens ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Potsdam, 01.07.2004 - 10 K 3925/02
    Die Kammer teilt nicht die Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 7. Mai 2001 - 11 B 99.2527 - NZV 2001, 494), der zufolge § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV auch auf eine Straftat anwendbar sein soll, bei der keine besonderen Umstände gegeben sind und die BAK unter 1, 6 Promille lag.

    Die Kammer teilt nicht die davon abweichende und von dem Beklagten zitierte Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 7. Mai 2001 - 11 B 99.2527 - NZV 2001, 494), der zufolge § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV auch auf eine Straftat anwendbar sein soll, bei der keine besonderen Umstände gegeben sind und die BAK unter 1, 6 Promille lag.

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VG Potsdam, 01.07.2004 - 10 K 3925/02
    Der Kläger muss die rechtskräftigen strafgerichtlichen Feststellungen auch im vorliegenden Verfahren gegen sich gelten lassen, denn es bestehen keine gewichtigen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit (vgl. zum rechtlichen Ansatz: BVerwG, Beschl. v. 3. Sept. 1992 - 11 B 22/92 -, NZV 1992, 501 m.w.N.; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 15. Juni 2004 - 4 B 320/03 -).
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