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   FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14 F   

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https://dejure.org/2015,30391
FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14 F (https://dejure.org/2015,30391)
FG Münster, Entscheidung vom 23.09.2015 - 10 K 4079/14 F (https://dejure.org/2015,30391)
FG Münster, Entscheidung vom 23. September 2015 - 10 K 4079/14 F (https://dejure.org/2015,30391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben steuerfreier Rücklage nach § 6b EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabegewinn - Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben steuerfreier Rücklage nach § 6b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermäßigter Steuersatz für den Betriebsaufgabegewinn - und die steuerfreie Rücklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fünftelregelung auch neben steuerfreier Rücklage

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung des ermäßigten Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne auch bei Bildung steuerfreier Rücklagen möglich - "Doppelbegünstigung" durch Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Reduzierter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage möglich

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2774
  • EFG 2016, 20
  • NZG 2016, 679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05

    Bilanzänderung; Rücklagenbildung nach § 6b EStG; ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14
    Aus der Entscheidung des BFH vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293 ergebe sich nichts anderes, da dieser Entscheidung eine Veräußerung von Grund und Boden zugrunde gelegen habe.

    Nach Auffassung des BFH soll die Anwendung des § 34 EStG nur dann gerechtfertigt sein, wenn alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden, was bei der Bildung der § 6b EStG-Rücklage nicht der Fall sei, weil durch die Rücklagenbildung stille Reserven der Besteuerung entzogen würden (BFH, Urteil vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293).

    Nach Auffassung des BFH sollen die Steuervorteile des § 34 Abs. 1 EStG und des § 6b EStG nicht nebeneinander gewährt werden (BFH, Urteil vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293 m.w.N.).

  • BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14
    Im Feststellungsverfahren ist zu entscheiden und durch Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a) Abgabenordnung (AO) gesondert festzustellen, ob begünstigte Einkünfte iSv § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen (BFH v. 24.06.2009, IV R 94/06, BFHE 225, 398) und ob die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG zulässig ist (BFH v. 25.07.1979, I R 175/76, BStBl. II 1980, 43).
  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14
    Im Feststellungsverfahren ist zu entscheiden und durch Feststellungsbescheid gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a) Abgabenordnung (AO) gesondert festzustellen, ob begünstigte Einkünfte iSv § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen (BFH v. 24.06.2009, IV R 94/06, BFHE 225, 398) und ob die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG zulässig ist (BFH v. 25.07.1979, I R 175/76, BStBl. II 1980, 43).
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