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   FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06 Kg   

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https://dejure.org/2007,5390
FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06 Kg (https://dejure.org/2007,5390)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2007 - 10 K 4278/06 Kg (https://dejure.org/2007,5390)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 10 K 4278/06 Kg (https://dejure.org/2007,5390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kindergeld während der Berufsausbildung des Kindes; Kindergeldrechtlicher Zeitraum der Berufsausbildung bei Vorbereitung der berufsausbildungsabschließenden Wiederholungsprüfung; Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung als Zeitpunkt ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; BBiG § 21 Abs. 3; ; BAföG § 15b Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Berufsausbildung; Krankheitszeiten - Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2567
  • EFG 2007, 1529
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Hessen, 23.02.2006 - 2 K 644/03

    Beendigung der Berufsausbildung erst nach endgültigem Nichtbestehen der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06
    Das Gericht folgt vielmehr den Entscheidungen des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 22. April 1999 (6 K 137/98, nicht veröffentlicht, juris) und des Hessischen FG vom 23. Februar 2006 (2 K 644/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2006, 1452), wonach es für die Frage, ob sich ein Kind, das sich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet, kindergeldrechtlich weiterhin in Berufsausbildung befindet, nicht auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses ankommt, sondern nur darauf, ob es sich ernstlich auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet.
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 6 K 137/98

    Dauer der Berufsausbildung bei Hochschulabsolventen; Zeiten der Vorbereitung auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06
    Das Gericht folgt vielmehr den Entscheidungen des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 22. April 1999 (6 K 137/98, nicht veröffentlicht, juris) und des Hessischen FG vom 23. Februar 2006 (2 K 644/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2006, 1452), wonach es für die Frage, ob sich ein Kind, das sich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet, kindergeldrechtlich weiterhin in Berufsausbildung befindet, nicht auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses ankommt, sondern nur darauf, ob es sich ernstlich auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet.
  • FG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 K 171/03

    Kindergeld; Berufsausbildung; Vorbereitung auf die Abiturprüfung für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06
    Sollte eine derartige Differenzierung im Hinblick auf die Anweisung in DA 63.3.2.1 DA-FamEStG gewollt sein, so könnte sich das Gericht ihr aus den im Urteil vom 21. Februar 2006 10 K 171/03 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1073) dargelegten Gründen nicht anschließen.
  • FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 126/08

    Gewährung von Kindergeld aufgrund der Ausbildung bzw. Vorbereitung des Kindes zum

    Entsprechend habe auch das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 10. Juli 2007 (10 K 4278/06, EFG 2007, 1529) entschieden.

    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Juli 2007, 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529 m.w.N. zur Rechtsprechung des BFH).

    Der Streitfall ist insoweit vom Sachverhalt her auch nicht mit dem Verfahren des FG Düsseldorf (Urteil vom 10. Juli 2007, 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529, Rev. III R 70/07) vergleichbar.

  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08
    Die Kammer lehnte am 22.12.2006 im Verfahren 10 K 4278/06 den Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klageerhebung gegen den Bescheid des Beklagten vom 22.08.2005 im Wesentlichen aus den Gründen ihres im Verfahren 10 L 2031/05 ergangenen Beschlusses vom 01.02.2006 ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren 10 K 2150/08, 10 L 1500/05, 10 L 2031/05, 10 L 1524/06, 10 L 1750/06, 10 L 1831/06, 10 K 4278/06, 10 L 883/07 und 10 L 1113/07 sowie die in dem Verfahren 10 K 2150/08 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Das Verfahren 10 K 4278/06 betraf allein den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen den Bescheid vom 22.08.2005, die indes nach Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit (mangels Einlegung einer Beschwerde unanfechtbarem) Beschluss der Kammer vom 22.12.2006 (10 K 4278/06) nicht erhoben worden ist.

  • FG München, 11.11.2009 - 14 K 4319/06

    Unzulässige Klage wegen Vollbeendigung der Klägerin

    Im Übrigen sei - wie auch im Urteil 10 K 4278/06 ausgeführt - die Klägerin bereits zum 31. Dezember 2002 voll beendigt gewesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Finanzamts-Akten, die im Verfahren gewechselten Schriftsätze, das in der Streitsache 10 K 4278/06 ergangen Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Oktober 2009 sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.

    Hinsichtlich der weiteren Begründung schließt sich das Gericht den Gründen des in der Streitsache 10 K 4278/06 ergangenen Urteils vom 7. Oktober 2009 an.

  • BFH, 24.09.2009 - III R 70/07

    Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer

    Es entschied mit Urteil vom 10. Juli 2007 10 K 4278/06 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1529), bei der Vorbereitungszeit auf eine Wiederholungsprüfung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses handele es sich um eine Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • FG Saarland, 29.10.2008 - 2 K 1073/08

    Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen

    Ansonsten verlangt die Verwaltung, dass das Kind bis zur Prüfung die Berufsschule besucht (vgl. dazu auch Hessisches Finanzgericht vom 23. Februar 2006, 2 K 644/03, DStRE 2006, 1452 ; FG Düsseldorf vom 10. Juli 2007, 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529 ).
  • FG Saarland, 30.10.2008 - 2 K 1217/08

    Kindergeld bei Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung durch bloßes

    Ansonsten verlangt die Verwaltung, dass das Kind bis zur Prüfung die Berufsschule besucht (vgl. dazu auch Hessisches Finanzgericht vom 23. Februar 2006, 2 K 644/03, DStRE 2006, 1452; FG Düsseldorf vom 10. Juli 2007, 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529).
  • FG München, 17.09.2008 - 9 K 706/07

    Berufsausbildung bis zur Wiederholungsprüfung

    Das Gericht folgt vielmehr der Entscheidung des Hessischen FG vom 23. Februar 2006 (2 K 644/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2006, 1452), wonach es für die Frage, ob sich ein Kind, das sich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet, kindergeldrechtlich weiterhin in Berufsausbildung befindet, nicht auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses ankommt, sondern nur darauf, ob es sich ernstlich auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Juli 2007 - 10 K 4278/06 Kg, EFG 2007, 1529; Rev. eingelegt: III R 70/07).
  • FG Hessen, 03.12.2008 - 2 K 2177/07

    Kindergeldanspruch - Nachweis der Berufsausbildung im Rahmen eines Studiums an

    Krankheitszeiten sind nicht als Unterbrechung einer Berufsausbildung zu werten, wenn die Krankheit nicht so schwerwiegend ist, dass sie ein Erreichen des Ausbildungsziels voraussichtlich verhindert (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848; FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2007, 10 K 4278/06, EFG 2007, 1529).
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