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   VG Gelsenkirchen, 02.04.2003 - 10 K 4472/99   

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VG Gelsenkirchen, 02.04.2003 - 10 K 4472/99 (https://dejure.org/2003,68647)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.04.2003 - 10 K 4472/99 (https://dejure.org/2003,68647)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. April 2003 - 10 K 4472/99 (https://dejure.org/2003,68647)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gelsenkirchen, 07.09.2005 - 10 K 1220/04

    Erstattungsanspruch, Festsetzung, Baugenehmigungsgebühr, Wiederaufgreifen,

    am 13. September 1999 Klage beim erkennenden Gericht (10 K 4472/99).

    Mit Urteil vom 2. April 2003 hob die erkennende Kammer im Verfahren 10 K 4472/99 die Baugenehmigung der Beklagten zu 2. vom 24. September 1997 und den Widerspruchsbescheid des Oberkreisdirektors (nunmehr: Landrates) des Kreises S. vom 2. September 1999 auf.

    Die Verwaltungsgebühr sei kein Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 10 K 4472/99 gewesen, so dass sich die rechtsgestaltende Wirkung des Urteils auch nur auf die Genehmigung und nicht auf die Gebühr erstreckt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 10 K 7904/98 und 10 K 4472/99 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten zu 2. Bezug genommen.

    Es mag sich hier um jedenfalls teilweise zu Unrecht erhobene Gebühren handeln, da die Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung erhoben worden ist, diese Baugenehmigung jedoch mit Urteil der Kammer vom 2. April 2003 -10 K 4472/99- aufgehoben und der hiergegen eingelegte Antrag der Beklagten zu 2. auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil mit Beschluss des OVG NRW vom 28. Juli 2003 - 10 A 2616/03- abgelehnt worden ist.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Gebührenbescheid auch nicht im Hinblick auf die erfolgreiche Nachbarklage 10 K 4472/99 gegen die erteilte Baugenehmigung als zunächst angefochten und später aufgehoben zu werten.

    Die Klage des Nachbarn 10 K 4472/99 hat sich nämlich ausschließlich auf die Baugenehmigung bezogen und nicht die von der Klägerin zu leistende Verwaltungsgebühr zum Gegenstand gehabt.

    Die Verwaltungsgebühr war weder durch einen entsprechenden Anfechtungsantrag des Klägers im Verfahren 10 K 4472/99 zum Streitgegenstand gemacht worden, noch wurde sie ohne einen solchen Antrag auf Grund gesetzlicher Regelung zum Klagegegenstand jenes Verfahrens.

    Vorliegend hat die Kammer keine Zweifel, dass der Rechtsbehelf des Nachbarn im Verfahren 10 K 4472/99 sich nur auf die Sachentscheidung und nicht auf die Verwaltungsgebühr erstreckt hat.

    Eine anderweitige Auslegung des Begehrens des Nachbarn als Kläger im Verfahren 10 K 4472/99 ist unhaltbar und lässt sich nicht mit § 88 VwGO vereinbaren.

    Der Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ergibt sich hier daraus, dass sich nicht nur die Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung aufdrängt, sondern durch das Urteil der erkennenden Kammer im Verfahren 10 K 4472/99, welches mit dem Beschluss des OVG NRW vom 28. Juli 2003 -10 A 2616/03- rechtskräftig geworden ist, eine nachträgliche Änderung der Sachlage eingetreten ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Juli 2003 - 10 A 2616/03 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 15. Oktober 1996 - 10 B 2249/96 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 25 ZB 99.3662 -, juris Rn. 4; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. April 2003 - 10 K 4472/99 -, juris Rn. 41 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 19. Oktober 1999 - W 4 K 98.624 -, juris Rn. 34; anderer Ansicht: Nds. OVG, Urteil vom 29. März 1996 - 1 M 6354/95 -, BRS 58 Nr. 163 = juris Rn. 10 (für großflächigen Einzelhandel).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 1419/09

    Nachbarschützende Wirkung des § 11 Abs. 3 S. 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO );

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Juli 2003 - 10 A 2161/03 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 15. Oktober 1996 - 10 B 2249/96 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 25 ZB 99.3662 -, juris Rn. 4; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. April 2003 - 10 K 4472/99 -, juris Rn. 41 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 19. Oktober 1999 - W 4 K 98.624 -, juris Rn. 34.
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